Datenschutz bei Apps ist ein Stiefkind

Nur die wenigsten App-Anbieter beachten verpflichtende Regelung zum Datenschutz. Die bayerische Datenschutzaufsicht hat stichprobenartig 30 Apps bayerischer Anbieter überprüft. Nur jede vierte App lieferte dem Nutzer ausreichende Informationen über die Verwendung seiner Daten. Häufig fehlten auch die erforderlichen Kontaktdaten des Anbieters.

Die Aktion fand im Rahmen des „International Internet Sweep Day“ statt, an dem sich Datenschutzbehörden aus aller Welt beteiligen. Der Datenschutzaufsicht aus Bayern ging es zunächst nur darum, ob die heimischen Anbieter eine akzeptable Datenschutzerklärung haben. Außerdem prüften sie, ob der Kunde den Anbieter bei Fragen ausreichend kontaktieren konnte, wie es das Gesetz vorschreibt.

“Vielen Nutzern von Smartphones und Tablets dürfte nicht bewusst sein, dass sie ihre ,kostenlosen’ Apps unter anderem mit allen ihren Kontaktdaten, das heißt  Namen, Adressen, Telefonnummern von sich und Dritten bezahlen”, sagt Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Deshalb sei es erforderlich, dass dem Nutzer klar erkennbar wird, in welchem Umfang und zu welchem Zweck personenbezogene Daten von seinem Handy abgerufen werden.

Auf Bußgelder hat die Behörde zunächst verzichtet. Bei weiteren Verstößen will sie aber gegebenenfalls Sanktionen aussprechen.