Amazon schmeißt unbequeme Kunden raus

Amazon beginnt damit, die Konten von Kunden zu schließen, die öfters Waren zurücksenden. Caschys Blog hat gestern darüber berichtet, mittlerweile räumt Amazon die Aktion ein. Betroffen sind laut Amazon Kunden, bei denen “kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt”.

Den Kunden wird mitgeteilt, ihr Konto werde mit sofortiger Wirkung geschlossen. Der Kunde möge auch kein neues Konto anlegen. Zur Begründung schreibt Amazon:

Wir haben bemerkt, dass Sie eine hohe Anzahl Ihrer kürzlich bestellten Artikel zurückgegeben haben. Natürlich kann es gelegentlich zu Situationen kommen, in denen man Produkte zurückgeben muss, allerdings ist die Häufigkeit Ihrer Rücksendungen außergewöhnlich hoch.

Wir müssen Sie deshalb darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon-Konto mit sofortiger Wirkung schließen.

Schmerzlich ist dies vor allem für Nutzer eines Kindle. Diese können zwar noch ihre bisher gekauften Bücher lesen, aber keine neuen erwerben. Da der Kindle kaum dazu gebracht werden kann, fremde E-Books anzuzeigen, ist er ab der Kontoschließung für normale Nutzer wertlos. Trotz mehrfacher Proteste, so heißt es bei Caschy, bleibe Amazon bei seiner Entscheidung. Diese sei endgültig.

Vordergründig kann sich Amazon auf die Vertragsfreiheit berufen. Jedem Händler steht es grundsätzlich frei, Verträge mit bestimmten Personen abzulehnen. Es gibt keinen Lieferanspruch gegenüber Amazon.

Allerdings hat die Sache möglicherweise doch einen Haken. Das Widerrufsrecht, von dem die Kunden Gebrauch machen, steht ihnen gesetzlich zu. Es darf nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft werden. Selbst wenn Amazon die Rücknahme bereits gelieferter Ware nicht ablehnt und die Kundenkonten “sauber” abwickelt, übt das Unternehmen aber eindeutig psychologischen Druck aus.

Das gilt nicht mal so sehr für die Betroffenen, sondern für alle sonstigen Kunden. Wer von der Praxis des Versandhauses weiß, wird sich vielleicht von einer Retoure abhalten lassen, weil er einfach nicht rausgeschmissen werden will. Zum Beispiel wegen des Kindle. Amazon erzeugt also einen “Wohlverhaltensdruck”.

Das könnte ein Fall für die Verbraucherzentralen werden. Und auf jeden Fall einer für die Konkurrenz von Amazon. Mitbewerber können argumentieren, Amazon verschaffe sich durch seine abschreckenden Äußerungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen, die keine subtilen Druck ausüben und deshalb eine höhere Retourenquote und damit höhere Kosten haben.

Angesichts dessen ist es auch nicht verwunderlich, dass Amazon trotz Mediennachfragen seine Rausschmeißpolitik nicht präzisiert. Würde das Unternehmen nämlich klipp und klar sagen, welche Retourenquote das Vertragsverhältnis gefährdet, wäre das eine recht offensichtliche Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts und damit durch die Konkurrenz abmahnfähig.

Kein Rauchverbot für Mieter

Ein Düsseldorfer Amtsrichter sorgt weiter für Schlagzeilen. Mit einem Urteil hat er heute die Kündigung eines langjährigen Wohnungsmieters bestätigt. Grund: Der Raucher belästigt nach Auffassung der Vermieterin die Wohnungsnachbarn unzumutbar mit seinem Qualm.

Einige Hintergründe stehen bei Spiegel Online. Daneben sollte allerdings erwähnt werden, dass der Amtsrichter mit seiner Bewertung der Angelegenheit schon mal Gegenwind erfahren hat. Er hatte dem 74-Jährigen, der in der Wohnung schon seit über 30 Jahren lebt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren verweigert und es schon damit in die Zeitungen geschafft.

Diese Entscheidung hob das übergeordnete Landgericht bereits vor der Verhandlung auf. Das Landgericht gewährte dem Mann Prozesskostenhilfe. Seine Verteidigung habe Aussicht auf Erfolg. Rauchen an sich, befand das Landgericht, sei keine vertragswidrige Nutzung.

Es spricht also einiges dafür, dass in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Letztlich wird für den Fall entscheidend sein, ob der Mieter tatsächlich maßlos geraucht und die anderen Bewohner unzumutbar belästigt hat. Die Vermieterin argumentierte bereits in diese Richtung. Der Kettenraucher lüfte nicht, der Zigarettenqualm ziehe über das Treppenhaus ab.

Es läuft also auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Jedenfalls glaube ich nicht, dass am Ende des Prozesses ein Präzedenzurteil steht, das Rauchen in privaten Räumen generell zu einem Kündigungsgrund erklärt. 

Interessant könnte allerdings die Frage werden, ob Vermieter ein generelles Rauchverbot in den Vertrag schreiben dürfen. Bislang halten die Gerichte solche Klauseln für unwirksam, ähnlich einem kompletten Haustierverbot, das sogar Zierfische oder Zwergkaninchen umfasst.  

Keine Fotos von Beisetzungen

Auch wenn Beisetzungen meist zwangsläufig in der Öffentlichkeit stattfinden, dürfen Journalisten die Trauergäste nicht abfotografieren. Selbst dann nicht, wenn der Fotograf sich außerhalb des Friedhofs postiert hat. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden. 

Bei der Beerdigung eines Mordopfers hatte ein Reporter über die Mauer in den Friedhof hinein fotografiert und Trauergäste abgelichtet. Dabei war ihm bekannt, dass Fotos während der Beisetzung “unerwünscht” waren. Ein Wachmann hatte ihn auch aufgefordert, keine Bilder zu machen.

Sein Verhalten war rechtswidrig, so die Richter. Während der Beerdigung eines nahen Angehörigen seien die Teilnehmer einem hohen emotionalen Druck ausgesetzt; die nach Art. 1 Grundgesetz zu schützende Menschenwürde gebiete einen besonderen Schutz dieses Moments (Urteil vom 25. Juni 2013, Aktenzeichen 16 S 251/12).

Schöne Aussichten

In Großbritannien ist es zwar erlaubt, seinen PC zu verschlüsseln. Man wird aber bestraft, wenn man den Behörden das Passwort verweigert. Chefredakteure müssen sich schon seit langem sogenannten DA-Notices unterwerfen. Wenn es nach Auffassung der Regierung die Sicherheit erfordert, dürfen Medien über bestimmte Sachverhalte nicht berichten. Auch bei der Internetnutzung soll es spätestens am Jahresende zu spürbaren Einschnitten kommen.

Vordergründig will Regierungschef David Cameron das Internet von der “Plage Pornografie” reinigen. Jeder Internetanschluss soll künftig mit einem eingebauten Filter versehen werden, der sexuelle Inhalte erst mal nicht anzeigt. Nutzer sollen lediglich die Möglichkeit bekommen, ihren Anschluss auch für (an sich legale) Pornografie – oder was die Regierung dafür hält – freischalten zu lassen.

So weit die offiziellen Vorstellungen. Nach Angaben der Open Rights Group, die sich für Bürgerrechte einsetzt, gehen die Pläne aber weiter. Laut Informationen von Providern, welche die Sperrpläne umsetzen sollen, um eine gesetzliche Regelung abzuwenden, erstrecken sich die Filter auch auf Seiten über Essstörungen, Selbstmord, Rauchen, Alkohol, esoterisches Material und Anleitungen zur Umgehung von Websperren.

Die britische Regierung hebt zwar hervor, jeder Nutzer könne sich die gewünschten Inhalte freischalten lassen. Allerdings setzt das erst mal eine Entscheidung für einen unbeschränkten Netzzugang voraus, den der einzelne auch technisch umsetzen muss. Natürlich kann man sagen, es sind nur ein paar Häkchen in den Einstellungen, schon hat der Nutzer wieder ein unzensiertes Internet.

Also viel Wind um nichts? Constanze Kurz erklärt in der FAZ, warum die Pläne weit gefährlicher sind, als sie sich auf den ersten Blick anhören. Hier begegnet uns ein Argument, das wir auch schon aus der Diskussion um Zensursula kennen.

Internetsperren und Filter bedürfen einer Infrastruktur. Diese Infrastruktur ist von ihrer Gestaltung keineswegs darauf beschränkt, bestimmte Inhalte zu erfassen. Ist es heute Kinderpornografie, können es morgen eben auch andere Dinge sein, die nicht mehr zum Nutzer durchkommen. Dass der Kunde derzeit noch eine Wahl hat, bedeutet ja nicht, dass dies so bleiben muss.

Der nun kolportierte Katalog sperrwürdiger Inhalte spricht ohnehin eine deutliche Sprache. Es stellt sich also schon die Frage, warum sich ein EU-Land Rüstzeug beschafft, mit dem es seine Bürger ebenso von Inhalten fernhalten kann, wie es Diktaturen praktizieren.

Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen. Macht sich nicht schon derjenige künftig “verdächtig”, der gegenüber seinem Provider für ein freies Netz optiert? Schon allein der Umstand, dass dies geschieht, lässt ja durchaus Rückschlüsse zu. Abgesehen vom sozialen Druck, der darauf gehen wird, nur “sauberes” Internet zu beziehen, wird es nicht lange dauern, bis erstmals aus einer Anti-Filter-Entscheidung auf irgendwelche “Präferenzen” geschlossen wird.

Schöne Aussichten. 

Vor-Tritt für Polizeipferde

Das werden die meisten wissen: Wer im Straßenverkehr auf der Fahrbahn ein Hindernis vor sich hat, muss notfalls halten. Und dem Gegenverkehr Vorrang lassen. Wer das nicht weiß…

… sind offenbar zwei Polizeibeamte, die hoch zu Roß auf der Bockumer Straße im Düsseldorfer Stadtteil Wittlaer reiten. Da steht am Rand ein geparktes Auto, doch die Beamten besetzen links daneben lässig den Straßenraum. Und sie reiten dabei auch noch nebeneinander. Quasi im Doppelpack mit hoheitlichem Vor-Tritt.

Ein entgegenkommender Autofahrer wird von einem Beamten angeblafft, angehalten und wieder angeblafft. Er, der zu schnelle Autofahrer, müsse gefälligst Rücksicht auf die Tiere nehmen! Doch abgesehen davon, dass der Fahrer längst den Fuß vom Gaspedal genommen und gebremst hatte, gilt auch und gerade für die Polizeibeamten die Straßenverkehrsordnung.

Die schreibt vor, dass „für Reiter die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß gelten“.  Auch für berittene Polizisten, jedenfalls so lange kein dringender Einsatz vorliegt. Das war aber ersichtlich nicht der Fall. 

Und weil das so ist, bleibt die Frage: Warum gefährden die Polizeireiter auf verbotene Art und Weise ihre doch so edlen Pferde-Gefährten. Aber vielleicht werden sie demnächst ja doch mal unter lautem Wiehern abgeworfen… (pbd)

Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung

Keine Zeit. Keine Lust. Oder schlicht was Besseres vor. Es gibt viele Gründe, den Termin zur Bundestagswahl am 22. September zu schwänzen. Ich habe auch einen solchen Grund. Mein Wahllokal liegt in einem Seniorenheim und, fragt nicht, der Besuch dort schlägt mir immer aufs Gemüt.

Aber für all diese Fälle gibt es ja die Briefwahl. Früher war die Briefwahl nur eingeschränkt zulässig. Man musste zunächst einen “wichtigen Grund” nennen, der einen vom Gang ins Wahllokal abhält. Außerdem hatte man diesen Grund “glaubhaft” zu machen. Na ja, ich war zum Glück jedes Mal aus superwichtigem Grund verreist, so dass ich nicht mal schummeln musste. 

Seit einer Gesetzesänderung von 2009 ist alles lockerer. Die Wahlämter dürfen seitdem niemandem die Briefwahl verweigern, der per Brief abstimmen will. Der Zwang, sich für den Wunsch auf Briefwahl zu rechtfertigen, wurde gestrichen.  

Diese Wahlfreiheit wird auch bei der kommenden Bundestagswahl bestehen. Das Bundesverfassungsgericht weist nämlich mit einem aktuellen Beschluss eine Beschwerde gegen das Briefwahlrecht ab.

Die Richter können die Beschwerdegründe durchaus nachvollziehen. Die Briefwahl sei eindeutig störungsanfälliger als die Stimmabgabe in einem Wahllokal. Das gilt gerade für die Möglichkeit, dass gar nicht der Wähler wählt, sondern tatsächlich jemand anderes seine Stimme abgibt – etwa in einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung.

Aber Zeiten ändern sich – das weiß man auch in Karlsruhe. Sie konstatieren eine “zunehmende Mobilität in der heutigen Gesellschaft und eine verstärkte Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung”. Mit anderen Worten: Immer weniger Leute kommen ins Wahllokal, weil sie unterwegs sind, keine Zeit oder Lust haben. Dennoch dürften sie nicht einfach so von der Wahl ausgeschlossen werden.

Zwischen den Polen müsse abgewogen werden, so die Richter. Sie entscheiden sich für eine Briefwahl ohne Begründungspflicht (Aktenzeichen 2 BvC 7/10).

Wer in Ruhe per Brief wählen will, muss aber immer noch vorher einen Wahlschein beantragen. Wie das geht, steht hier.

Kleines Foto, große Rechnung

Nicht nur bei Texten, sondern auch bei Bildern kennt das Urheberrecht kein Pardon. Welche Risiken besipielsweise das Bilder-Teilen auf Facebook & Co. mit sich bringt, erkläre ich in einem aktuellen Beitrag für die ARAG.

Zum Artikel.

Eine Ausrede weniger

Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach. Das gilt auch für unser Verhalten im Internet, meines eingeschlossen. Auch ich nutze gern die Angebote der Marktführer – weil es am einfachsten ist und Nutzerfreundlichkeit verspricht.

Ebenso weiß ich, dass irgendwo da draußen freie Alternativen zu Standardsoftware und den Webdiensten von Google, Facebook und Co. existieren. Und dass es nach der Enthüllung von Prism und Tempora notwendig ist, es den Überwachern nicht unnötig einfach zu machen. (Was nicht heißt, dass der Staat damit aus der Pflicht ist, für Datenschutz und insbesondere die Möglichkeit unüberwachter Kommunikation auch im Internet zu sorgen.)

Deshalb ist für mich als Dummie eine kleine Liste gut, die Aktivisten ins Netz gestellt haben. Sie heißt Prism Break. Prism Break zählt übersichtlich Alternativen für Browser, Kartendienste, Chatsystemen und vieles mehr auf. Jedenfalls ist jetzt mit der Ausrede Schluss, dass man all die praktischen Tools ja gar nicht findet…

Zunehmend fassungslos

Vor Tagen hatte Innenminister Hans-Peter Friedrich den Wunsch, die Bürger mögen doch selbst für ihre Sicherheit im Internet sorgen. Daran ist zwar grundsätzlich nichts auszusetzen. Allerdings entbindet das nicht den Staat von seiner Pflicht, etwas gegen die Totalüberwachung durch ausländische Geheimdienste zu tun. Ebenso muss er verhindern, dass deutsche Dienste mit an diesem großen Rad drehen, welches offenbar schon seit längerem unsere Grundrechte plattiert.

Die Lippenbekenntnisse zum Datenschutz klingen aber auch deshalb so absurd, weil jedermann klar ist: Letztlich kann ich es selbst nicht verhindern, dass Ungetüme wie die NSA meine Daten abgreifen. Verschlüsselung hin, Verschlüsselung her. Selbst bei angeblich, die Betonung liegt auf angeblich, sicheren Verschlüsselungsmethoden ist der Erfolg begrenzt. 

Das zeigt sich auch an der aktuellen Nachricht,  dass CIA und NSA Internetanbieter energisch zur Herausgabe der  SSL-Schlüssel für “sichere” Verbindungen” drängen. Damit könnten diese Behörden problemlos auch alle Online-Geschäfte vom Banking bis zur einfachen Bestellung abschnorcheln – obwohl sich der Nutzer “sicher” fühlt. Oder zumindest davon ausgeht, dass ihm noch ein Rest von Privatsphäre verblieben ist.

So nebenher würde auch der Besitz von Passwörtern abfallen. Nicht weniger als ein Sesam-Öffne-Dich für alle Onlineaktivitäten. Um das aufs Real Life runterzubrechen, müsste man wohl akzeptieren, dass man einen Nachschlüssel für die Wohnung und das Büro zu hinterlegen hat. 

Gerne wird auch verschwiegen, dass die Verschlüsselung eines Dokuments zum Beispiel niemanden daran hindert, die stets mitgesendeten Metadaten zu analysieren. Wäre der Innenminister ehrlich, würde er den Menschen die Wahrheit sagen: Selbstschutz im Netz hilft womöglich gegen schnüffelnde Facebook-Feinde,  Mitbewerber oder auch die vielbeschworenen Datenkraken aus den USA – aber nicht gegen die NSA oder den Geheimdienst Ihrer Majestät.

Die Lösung kann deshalb nicht darin liegen, die Bürger mit ein paar warmen Worten im Regen stehen zu lassen und so zu tun, als habe sich mit den Enthüllungen, die ihren Anfang bei Edward Snowden nahmen, kein Handlungsbedarf ergeben.

Ich stehe der offenkundigen Unlust unserer Regierung, mal etwas zum Schutz jedes einzelnen und unserer Grundrechte insgesamt zu tun, zunehmend fassungslos gegenüber.

Prism: Datenschutzbehörden zeigen die Krallen

Deutschlands Datenschutzbehörden ziehen Konsequenzen aus den Prism-Enthüllungen. Bis auf weiteres werden die Ämter keine neuen Genehmigungen mehr für Firmen nach dem Safe-Harbour-Abkommen erteilen, erklärte heute die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Das Safe-Harbour-Abkommen mit den jeweiligen Nicht-EU-Staaten erlaubt, dass Daten aus EU-Ländern in anderen Ländern auf Servern gespeichert und verarbeitet werden. Überdies wollen die Datenschützer prüfen, ob nicht das gesamte Abkommen ausgesetzt wird. Dann würden Internetriesen wie Google, Facebook und Microsoft nicht mehr ohne weiteres Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA übertragen dürfen. Betroffen wären auch Clouddienste wie Dropbox.

Nach Auffassung der Ämter ist der Datenexport auf amerikanische Server nur zulässig, wenn europäische Schutzstandards eingehalten werden. Das erscheint den Behörden derzeit höchst zweifelhaft:

Die Grundsätze sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden

So ein umfassender und anlassloser Zugriff auf personenbezogene Daten lasse sich auch durch Erwägungen zur nationalen Sicherheit nicht rechtfertigen, jedenfalls nicht in einer demokratischen Gesellschaft.

Die betroffenen Internetfirmen sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sie hätten die Vertragsbedingungen nicht ernst genommen. Die EU verlange stets, dass sich die betreffenden Unternehmen in den Ländern, in die Daten exportiert werden, nicht auf Bedingungen einlassen dürfen, die dem EU-Datenschutz widersprechen. Die Ämter gehen derzeit jedoch davon aus, dass die US-Regierung sich von den Diensteanbietern eine “Generalermächtigung” zum Abgreifen aller Daten geben ließ.

Die Bundesregierung fordern die Datenschützer auf, “plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird”. Bis dahin wollen die Behörden keinesfalls neue Genehmigungen nach dem Safe-Harbour-Abkommen erteilen.