BGH: Abofallen sind strafbar

Der Betreiber einer Abofalle im Internet ist zu Recht zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Angeklagt war ein Mann, der für einen vermeintlich kostenloses Routenplaner Geld kassierte.

Die Abzocke folgte dem üblichen Schema. Dem Besucher der Routenplaner-Seite wurde suggeriert, er könne schnell und kostenlos eine Fahrtstrecke berechnen. Im Kleingedruckten fand sich dann der gut versteckte Hinweis, dass die Nutzung des Routenplaners 59,95 € für drei Monate kostet.

Der Bundesgerichtshof verwarf die Argumente des Angeklagten. Dieser hatte eingewandt, die Kosten seien erkennbar gewesen, wenn die Nutzer die Bedingungen lesen. Das sei juristisch aber irrelevant, heißt es in dem Urteil. Die Täuschungsabsicht habe sich genau auf jene Kunden gerichtet, die eben nicht genau lesen, sondern von einem kostenlosen Angebot ausgehen. Auch dieser, wenn auch vielleicht relativ kleine Personenkreis sei schützenswert. Denn hier werde gezielt Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit ausgenutzt (2 StR 616/12).