Kaugummi

Die Bundesregierung will nicht nur Nacktbilder von Kindern verbieten, sondern auch von Erwachsenen. Selbst wenn diese nicht pornografisch sind. Aber noch viel mehr: Auch Bilder, die andere Personen lediglich „bloßstellen“, sollen künftig strafbar sein.

In der Süddeutschen Zeitung findet Heribert Prantl deutliche Worte zu diesen Plänen:

Das geht zu weit; diese neuen Vorschriften verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot. Wann sind Bilder „bloßstellend“? Wenn man darauf sieht, wie sich einer zwischen den Beinen kratzt? Wenn die Hose offen ist? Wenn jemand sich in der Nase bohrt? Wer „bloßstellend“ als Tatbestandsmerkmal ins Strafgesetzbuch schreibt, stellt das Strafrecht bloß; er macht es zum gesellschaftspolitischen Kaugummi.

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