Ethikunterricht muss nicht sein

Eltern in Banden-Württemberg können nicht verlangen, dass ihre Kinder in der Grundschule Ehtikunterricht erhalten. Die Schulen seien nicht verpflichtet, Ehtikunterricht so früh anzubieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Geklagt hatte ein konfessionslose Mutter. Sie war nicht damit einverstanden, dass an den Grundschulen lediglich Religionsunterricht angeboten wird. Ihre Kinder, die sie nicht religiös erziehen wolle, würden dadurch benachteiligt.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht dagegen keine Verpflichtung für einen Ehtikunterricht. Der Gesetzgeber habe einen Gestaltungsspielraum bei den Schulfächern. Dieser werde durch den Verzicht auf Ethikunterricht in der Grundschule nicht überschritten. Der Vergleich mit Religion könne nicht gezogen werden; Religionsunterricht sei im Gegensatz zu Ethik nämlich als „ordentliches Schulfach“ durch das Grundgesetz vorgeschrieben (Art. 7 Abs. 4).

Aktenzeichen 6 C 11.13