Die Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung hat mittlerweile erklärt, sie ziehe Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Sie will derzeit kein neues Gesetz in Angriff nehmen, das die Speicherung aller Kommunikationsdaten zum Ziel hat.

Diesen Zwischenstand nimmt mein Kollege Thomas Stadler zum Anlass, in seinem Blog die „Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung“ zu entlarven. Das sind jene Argumente, die seit Beginn der Debatte gebetsmühlenartig herhalten müssen, um die Kommunikationsdaten aller Bürger auf Halde nehmen zu können.

Kann man sich gut durchlesen. Auf jeden Fall aber abspeichern. Jede Wette, sehr bald ist das Thema nämlich wieder da.

Die Acht Mythen zur Vorratsdatenspeicherung