Gutgläubigkeit kann hilfreich sein

Sie kommen im schicken Design und versprechen kostenlosen Filmgenuss ohne Ende. Derzeit drängen zahlreiche Film-Apps auf den Markt, denen ein Makel anhaftet: Kostenlos ist meist illegal. Jetzt gibt es die ersten Abmahnungen.

Eine der verlockenden Apps heißt cuevana.tv. Ähnlich wie das bereits bekannte Popcorn TV ködert das Angebot Zuschauer mit kostenlosen Filmangeboten. Was den Nutzern allerdings nicht oder jedenfalls nur sehr ausweichend erläutert wird, ist die Technik hinter dem tollen Service.

Tatsächlich grasen die Apps ganz normale Torrent-Verzeichnisse ab. Sie fungieren also eigentlich als Filesharing-Client. Allerdings mit dem Zusatznutzen, dass die Filme gleich abgespielt werden. Dumm für die Nutzer ist allerdings, dass sie bei einer Verbindung mit Torrent-Netzwerken die runtergeladenen Filmdateien auch gleichzeitig wieder anbieten. Das kann urheberrechtlich als „Verbreitung“ gewertet werden.

Nun nehmen Abmahnanwälte die Kunden von cuevana.tv in die Zange. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nach Angaben der Mainzer Anwaltskanzlei GGR Nutzer ab, die sich Filme über cueana.tuv / Torrent angeschaut haben.

Wenig überraschend ist, dass Waldorf Frommer in ihren Abmahnungen gar nicht von dem sprechen, für was die Betroffenen die Angebote sicherlich häufig halten: juristisch (derzeit) unbedenkliches Streaming – zuletzt intensiv diskutiert wegen der massenhaften Pornoabmahnungen im Fall Redtube.

Vielmehr geben die Anwälte an, die Empfänger der Schreiben hätten Filesharing betrieben. Was aus technischer Sicht durchaus zutreffend sein könnte.

Juristisch werden sich nun viele Fragen stellen. Eventuell auch danach, ob es sich aus Nutzersicht bei cuevana.tv um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle im Sinne des Gesetzes handelt. Gutgläubige Nutzer, die von einem Streaming-Angebot ausgingen und sich dementsprechend nicht als Verbreite sehen mussten, können sich auf diesem Weg vielleicht aus der Affäre ziehen.

Wer sich für kostenlose Angebote interesssiert, wird aber spätestens ab jetzt kritisch fragen müssen, ob er wirklich (nur) einen legalen Streaming-Dienst in Anspruch nimmt. Zumindest, wenn er keinen Wert auf. Abmahnungen legt.