Nö. Tschö.

Wollen es sich die Ermittlungsbehörden in Sachen NSA einfach machen? Generalbundesanwalt Harald Range ist nach Medienberichten der Auffassung, er könne sowieso nicht herausfinden, ob und in welchem Umfang amerikanische und englische Geheimdienste (illegal) in Deutschland operieren. Angeblich stünden weder Zeugen noch Dokumente zur Verfügung. Deshalb wolle Range nach monatelangen Vorermittlungen gar nicht erst ein förmliches Verfahren einleiten.

Ich hatte Mühe, die Einleitung zu diesem Beitrag sachlich zu formulieren. Aber jetzt muss es raus:

IST DAS WIRKLICH EUER ERNST, IHR FEIGEN SCHNARCHNASEN?

SIND WIR JETZT ENDGÜLTIG EINE BANANENREPUBLIK?

So, nun weiter im Text. Es mag ja sein, dass sich die angefragten Geheimdienste gegenüber dem Generalbundesanwalt bislang in Schweigen gehüllt haben. Stellen wir uns das praktisch vor. Ranges Mitarbeiter werden wohl im Rahmen der Vorermittlungen eine Mail an ausländische und deutsche Dienste geschrieben haben. Mit der höflichen Frage, ob man nicht der Einfachheit halber zugeben möchte, strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit zu begehen oder Beihilfe dazu leisten. Vielleicht sogar garniert mit dem Hinweis, dass ein frühes Geständnis strafmildernd berücksichtigt werden kann.

Trotzdem kam nichts Substanzielles zurück aus den USA und England? Und die deutschen Spione berufen sich gar leutselig darauf, über die Aktivitäten ihrer Kollegen, deren Spitzelsoftware sie ja auch nur zu „Testzwecken“ nutzen dürfen, lediglich „Zeitungswissen“ zu haben? Ja, das ist natürlich überraschend. Aber wenn es so ist, muss man es halt glauben.

Ungefähr so, wie bekanntlich jeder Polizist oder Staatsanwalt auch sonst sofort einknickt, wenn er einen normalen stinknormalen Verdächtigen fragt, ob dieser was mit der Sache zu tun hat. Nö. Tschö. Nichts für ungut. So läuft das ja bekanntlich ständig.

Oder die Sache mit den Zeugenladungen? Mal so ganz schulmäßig jemanden einbestellen. Und ihm die Wahrheitspflicht näherbringen. Oder sogar höflich darauf hinweisen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt. Ordnungshaft zum Beispiel. In der täglichen Praxis von Ermittlern sind das natürlich alles total vernachlässigte Instrumente. Ich kann das aus meiner Praxis als Strafverteidiger bestätigen. Deshalb habe ich ja auch so einen lauen Job.

Oder die Sache mit den Durchsuchungen. Bekanntlich werden ja auch unglaublich viele Wohnungen oder Firmen nicht durchsucht, weil es nur einen eher dürftigen Anfangsverdacht gibt. Siehe zum Beispiel diesen aktuellen Fall.

Warum sollte man es hier nun anders handhaben? Das wäre doch ungerecht. Die Samthandschuhe müssen doch für alle gleich sein. In weiser Voraussicht haben Herr Range und seine Mitarbeiter offensichtlich auch auch einen großen Bogen um das Buch „Der NSA-Komplex“ gemacht, obwohl es einen derzeit von jedem Büchertisch aus anspringt. Alleine da stehen genug gut dokumentierte Fakten drin, die einen ausreichenden Anfangsverdacht ergeben.

Aber wenn der Generalbundesanwalt sich lächerlich machen und – leider – das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz weiter untergraben will, bitteschön. Möglicherweise haben wir ja ohnehin mit nichts anderem gerechnet.

Eine weitere Sicht der Dinge