Bierwerbung auf dem Prüfstand

Alkoholfreies Bier darf nicht als „vitalisierend“ beworben werden. Das Oberlandesgericht Hamm untersagte der Warsteiner Brauerei entsprechende Reklame.

Auf den Rückenetiketten und Verpackungen ihrer Sixpacks pries Warsteiner ihr alkoholfreies Bier als „erfrischend“, „isotonisch“ und „vitalisierend“. Vom Etikett lächelten Vitali und Wladimir Klitschko.

Das Oberlandesgericht Hamm sieht in dem Bier erst mal ein Lebensmittel. Den Begriff „vitalisierend“ verstehe der Verbraucher als Hinweis, dass er mit dem Produkt seinen Gesundheitszustand verbessern könne. Laut dem Gericht sieht die Europäische Health Claim Verordnung (HCVO) aber zwingend vor, dass solche Aussagen zumindest konkretisiert werden müssen. Die Werbung muss also mitteilen, welche Körperfunktionen gesteigert werden können.

Schon wegen dieser fehlenden Zusatzinformation ist die Werbung laut dem Gericht unzulässig. Die Brauerei hatte argumentiert, sie mache eine Wortspiel mit dem Namen Vitali Klitschko. Das jedoch überzeugte das Gericht nicht (Aktenzeichen 4 U 19/14).