Cannabis-Eigenanbau ist nicht grundsätzlich illegal

Privater Cannabisanbau könnte in Deutschland bald legal werden – zumindest für schwerkranke Schmerzpatienten. Das Verwaltungsgericht Köln sprach heute ein Urteil, wonach die Behörden privaten Cannabisanbau zu therapeutischen Zwecken nicht grundsätzlich verbieten können. Vielmehr, so das Gericht, müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden.

Gegen das Anbauverbot hatten fünf Menschen mit chronischen Schmerzen geklagt. Sie besitzen bereits eine Erlaubnis zum therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie wollten die notwendige Menge Cannabis aber selbst anbauen und verarbeiten, weil sie die Kosten für das von kommerziellen Anbietern hergestellte Cannabis nicht aufbringen können und auch ihre Krankenversicherungen nicht zahlen.

Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte den privaten Anbau aber grundsätzlich abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Köln bewertet die Sachlage anders. Nach Auffassung des Gerichts kommt es maßgeblich darauf an, ob der Cannabisanbau so gestaltet werden kann, dass Dritte sich nicht an den berauschenden Blüten bedienen können.

In drei Fällen sah das Gericht die Voraussetzungen für gegeben an. Die Wohnungen der Patienten seien hinreichend „sicher“ gestaltet. In einem anderen Fall war das Gericht der Meinung, dass die Wohnung nicht für den Cannabisanbau geeignet ist. Ein Kläger blieb erfolglos, weil er noch nicht alle anderen zumutbaren Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Der Aufsichtsbehörde bleiben nach Auffassung des Gerichts genug Möglichkeiten, den Anbau zu kontrollieren. Das richtige Instrumentarium seien entsprechend strenge Auflagen, aber eben kein pauschales Verbot.

Das letzte Wort ist damit jedoch wohl noch nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung gegen die Urteile zugelassen (Aktenzeichen u.a. 7K 4447/11).