Leinenzwang an der Schule?

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, zu einem juristischen Nachspiel wird es aber nicht kommen. Das Landgericht Göttingen lehnte es ab, gegen eine Lehrerin das Hauptverfahren zu eröffnen. Die Pädagogin soll im September 2012 einen 12-jährigen Realschüler auf einer Klassenfahrt etwa 500 Meter an einem Strick durch die Gegend geführt haben.

Im Ergebnis sahen die Richter nicht den hinreichenden Tatverdacht, den die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage noch bejaht hatte. Die Lehrerin hatte vorgebracht, der Schüler habe sich den Strick selbst um den Hals gelegt. Es habe sich um die Fortsetzung eines Spiels der Schüler gehandelt. Außerdem habe der Schüler den Strick jederzeit abnehmen können.

Letztlich soll der Schüler selbst nicht mehr sicher sein, wie die Sache abgelaufen ist. Den für eine Verurteilung nötigen Zwang wolle er jedenfalls nicht mehr bejahen, berichtet das Göttinger Tageblatt.