Initiative ergreifen

Anruf eines Staatsanwalts. Er ist verwundert, dass ich ich mich noch nicht bei ihm gemeldet habe. Es geht um einen kleineren Betrugsvorwurf. „Das ist doch eine Sache,“, sagt er, „bei der Sie als Anwalt doch normalerweise die Initiative ergreifen. Oder legt Ihre Mandantin wirklich Wert auf eine Anklage?“

Na ja, eine anderweitige Lösung – zum Beispiel eine Einstellung – liegt wirklich auf der Hand. Sie würde Zeit, Kosten und Ärger sparen. Allerdings wäre da im Vorfeld einiges auszuhandeln. Möglicherweise ist sogar noch eine schriftliche Stellungnahme zum Tatvorwurf erforderlich. Ganz ohne Arbeit geht es also nicht.

Traurigerweise laufe ich in diesem Fall seit Wochen, ach Monaten meinem Honorar hinterher. Deshalb bin ich eigentlich auch nicht mehr bereit, weiter aktiv zu werden. Das sage ich dem Staatsanwalt nicht. Es geht ihn nichts an. Vielmehr erkläre ich ihm, dass ich mich gerne noch mal mit meiner Mandantin abstimmen werde, ob sie sich eine Lösung zwischen alles oder nichts vorstellen kann.

Und dass der Herr Staatsanwalt bitte, falls er binnen zwei Wochen nichts von mir hört, dann halt machen soll, was er für richtig hält. Ob sich die Mandantin sozusagen auf der Ziellinie aufrafft, das offene Honorar zu zahlen? Ich selbst würde nicht drauf wetten…