Duschlampe

Nachdem er zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe einfahren musste, schrieb der Angeklagte einen Brief an die zuständige Beamtin der Staatsanwaltschaft. Darin hieß es unter anderem:

Im Übrigen wollte ich noch mitteilen, dass bei uns im Moment die DUSCHLampe kaputt ist, aber ich gehe von einer baldigen Reparatur aus…

Diese nette Formulierung brachte dem Angeklagten eine Verurteilung wegen Beleidigung ein. 30 Tagessätze sollte er als Geldstrafe zahlen.

Allerdings war dies dem Oberlandesgericht Bamberg jetzt sogar noch zu milde. Bei dem Angeklagten, der diverse Male vorbestraft ist, komme eigentlich nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Deshalb muss sich nun eine andere Strafkammer erneut mit der Duschlampe beschäftigen (Aktenzeichen 3 Ss 94/14).