boerse.bz: Trotz Razzia online

Die Behörden gehen jetzt auch gegen Filehoster vor. Konkret richtete sich heute eine Razzia gegen mutmaßlich Hintermänner von „boerse.bz“. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln wurden insgesamt 121 Wohnungen durchsucht.

Vernichtend scheint das Vorgehen der Behörden aber nicht zu sein. „boerse.bz“ ist zur Stunde nach wie vor online, und die Links in den Foren gehen nach wie vor auf urheberrechtlich geschütztes Material. Immerhin können auch Seiten wie boerse.bz erst mal das Forenprivileg für sich in Anspruch nehmen. Das bedeutet, sie haften für illegale Inhalte grundsätzlich nicht automatisch, sondern erst dann, wenn sie darauf aufmerksam gemacht worden sind.

So richtig klar scheint ohnehin nicht zu sein, gegen was und wen sich die Razzia eigentlich richtet. Sie soll vornehmlich „Uploader“ getroffen haben, also Leute, die Filme, Spiele und Songs bei Filehostern hinterlegen. Ob diese allerdings dann auch die tatsächlichen Drahtzieher massenhafter Urheberrechtsverletzungen sind und gewerblich handeln, steht wiederum ebenfalls nicht unbedingt fest. Laut Polizei soll jetzt jedenfalls erst mal geprüft werden, ob und wer welche Verantwortung trägt.

Laut den Behörden sollen sich bis zu 2,7 Millionen Nutzer im Angebot rund um boerse.bz bedient haben. Die Nutzung von Filehostern galt bisher als weitgehend risikolos. Denn im Gegensatz zu P2P-Netzwerken und ähnlich wie beim Streaming (kinox.to) haben die Rechteinhaber bislang keine Möglichkeit, an die IP-Adressen der Downloader zu kommen und diese dann wie beim Filesharing abzumahnen.

Sofern allerdings die Server oder sonstige Datenbestände eines Filehosters sichergestellt werden, gibt es möglicherweise dort Protokolle darüber, wer wann was heruntergeladen hat – wenn der Filehoster überhaupt was speichert. Das könnte zu Abmahnungen führen. Kein gutes Zeichen für Filehoster-Nutzer dürfte es in diesem Zusammenhang sein, dass nach Presseberichten die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer neben der GVU aktiv an den Maßnahmen beteiligt sein soll.