Niemand muss ins Gefängnis

Er hatte sich als Doppelwähler geoutet, nun muss er die juristischen Konsequenzen tragen: Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zahlt einen bislang nicht genannten Betrag als Auflage. Dafür wird sein Verfahren wegen Wahlfälschung eingestellt.

Di Lorenzo hatte für Aufsehen gesorgt, als er bei Günther Jauch freimütig berichtete, er sei gleich zwei Mal zur Europawahl gegangen. Als Deutscher. Und als Italiener. Das macht sein Doppelpass zwar denkbar, aber das Europawahlgesetz stellt die doppelte Stimmabgabe unter Strafe.

Die Mutmaßungen, di Lorenzo drohe eine Gefängnisstrafe, habe ich schon in einem früheren Beitrag bewertet. Nun zeigt sich, die Staatsanwaltschaft Hamburg verfügt über Augenmaß. Die Einstellung wegen „geringer Schuld“ ist eine angemessene Reaktion.