Zehn Stunden mit dem Bus

Wenn Ausländer zu ihren engen Angehörigen in Deutschland ziehen wollen, geht das normalerweise nur mit deutschen Sprachkenntnissen. Allerdings ist fraglich, ob sich das mit EU-Recht vereinbaren lässt.

Der EU-Generalanwalt hat die Sprachklausel bereits für türkische Angehörige in Zweifel gezogen. Aufgrund der Abkommen mit der Türkei seien die strengen Vorgaben für unzulässig. Nun will das Verwaltungsgericht Berlin auf höchster Ebene auch die Frage klären lassen, wie das bei Betroffenen aus anderen Nicht-EU-Ländern ist.

Ausgangspunkt ist der Fall einer 36-jährigen Frau aus Nigeria. Sie möchte gerne zu ihrem Ehemann ziehen, der in Deutschland lebt. Er hat ebenfalls einen nigerianischen Pass. Die deutschen Behörden verweigern das Visum wegen fehlender Sprachkenntnisse. Dagegen wehrt sich die Frau. Unter anderem mit der Begründung, dass sie von ihrem Wohnort zehn Stunden mit dem Bus fahren muss, um den vorgeschriebenen Sprachkurs in Lagos zu besuchen.

Das Verwaltungsgericht Berlin holt nun eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein (Aktenzeichen VG 28 K 456.12 V).