Weh tut nicht nur der Tod

Beim Trophäenfischen bleibt den Tieren der Tod erspart. Sie werden nämlich wieder ins Wasser zurückgeworfen. Obwohl das auf den ersten Blick tierfreundlicher scheint, ist bei uns Trophäenfischen untersagt. Jedenfalls, wenn es nach dem Verwaltungsgericht Münster geht.

Der Betreiber einer Angelanlage hatte seinen Kunden gegen Bezahlung die Möglichkeit eingeräumt, neben Forellen auch kapitale Fische wie Störe, Welse, Hechte und Karpfen zu angeln. Mit den gefangenen Tieren durften die Angler posieren und Fotos machen, am Ende wanderten die Fische zurück in den Teich.

Laut dem Gericht verstößt diese Variante des Angelsports gegen das Tierschutzgesetz. Im konkreten Fall stehe fest, dass die Fische mit lang andauerndem Drill geangelt und ohne Unterfangkescher angelandet würden. Schließlich würden sie lebend vor der Kamera als Trophäe präsentiert, ohne Betäubung abgehakt und wieder ins Gewässer zurückgesetzt. Teilweise lägen die Fische mehrere Minuten an Land.

Dies führe zu erheblichem Stress bei den Fischen, der nicht gerechtfertigt sei. Denn Tieren dürfe regelmäßig nur zum Nahrungserwerb oder zur Lebensmittelgewinnung Leid zugefügt werden, und auch das nur in unvermeidlichem Maß. Der Betreiber der Anlage kann noch Rechtsmittel einlegen (Aktenzeichen 1 L 615/14).