Smart Repair: gut, aber keine Pflicht

Ausbeulen statt austauschen: Smart-Repair-Techniken sind weniger aufwendig als herkömmliche Autoreparaturen und damit billiger. Geschädigte bei einem Unfall sollten sich aber nicht vorschnell mit einer Ausbesserung zufrieden geben. Sonst drohen böse Überraschungen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

„Als Geschädigter bei einem Unfall hat man Anspruch darauf, dass der Schaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachgerechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es vor dem Unfall war“, sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). War beispielsweise der Kotflügel vor dem Unfall unbeschädigt und hat nun einen Kratzer, besteht ein Anspruch auf einen neuen Kotflügel ohne Kratzer und nicht auf einen solchen mit einem ausgebesserten Kratzer.

Ob eine Smart-Repair-Methode den Zustand vor dem Unfall tatsächlich wiederherstellt, lässt sich für den Laien nur schwer prüfen. Denn das optische Ergebnis ist erst mal ähnlich. Trotzdem kann, so die Verkehrsrechtsanwälte, das vermeintlich reparierte Fahrzeug später Probleme bereiten. „Will man sein Auto verkaufen, muss eine nicht fachgerechte Reparatur offenbart werden. Das wirkt sich natürlich negativ auf den Verkaufspreis aus“, sagt Rechtsanwalt Dötsch.

Im Zweifel sollte man also nach einem Schadensfall auf das Smart-Repair-Angebot einer Versicherung nicht vorschnell einigehen.