Entgegenkommend

Bei Gericht hatte ich in einer Sache Fristverlängerung für eine Stellungnahme beantragt. Bis zum 14. April 2015. Heute bekam ich folgendes Schreiben des Gerichts:

Die Schriftsatzfrist wird von Amts wegen bis zum 3. Mai 2015 verlängert. Ab dem 15. April befindet sich die unterzeichnende Abteilungsrichterin ohnehin ihm wohlverdienten Urlaub.

Dann bedanke ich mich und wünsche schon mal gute Erholung.