Briefträger sind keine Bombenentschärfer

+++ Verbraucherportale müssen Kundenbewertungen nicht vorab prüfen, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs. In dem Fall ging es um eine Hotelbewertungsseite, auf der sich der Kunde eines Hotels über Bettwanzen beklagte. Stellen sich solche Behauptungen als unwahr heraus, müssen sie zwar entfernt werden. Eine Vorabprüfung fordert das Gericht aber nicht. Ein wichtiges Urteil auch für Foren- und Blogbetreiber (Aktenzeichen I ZR 94/13). +++

+++ Noch ein Urteil zu Bewertungsportalen: Der Arztbewertungsseite Jameda wurde es gerichtlich untersagt, Pole-Positionen im Ärzteranking ohne ausreichende Kennnzeichung zu verkaufen. Teilweise waren die topplatzierten Ärzte diejenigen, die für ihre Platzierung bezahlt hatten. Dass es sich um gekauften Positionen handelte, erfuhren Ratsuchende laut dem Landgericht München I nur über ein unübersichtliches Sternchensystem. +++

+++ So lange ein Selbstmord nicht bewiesen ist, muss die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Diese hatte eine Zahlung verweigert, weil ein nüchterner, gesunder Autofahrer bei gutem Wetter frontal in einen Lkw gefahren war. Auch in solchen Fällen muss die Unfallversicherung die Selbstmordabsicht belegen, so dass Landessozialgericht Bayern. Bleibt die Todesursache letzlich offen, müssen die Hinterbliebenen entschädigt werden (Aktenzeichen L 3 U 365/14). +++

+++ Briefträger können keine höhere Unfallrente verlangen, wenn sie von einem Hund angefallen werden und danach berufsunfähig sind. Voraussetzung hierfür sei eine „besondere Lebensgefahr“, so das Verwaltungsgericht Aachen. Es sei zwar richtig, dass Hunde gelegentlich Briefträger anfallen. Allerdings sei die Todesrate durch solche Angriffe doch eher gering (Aktenzeichen 1 K 1700/12). +++