Andere Umstände

+++ Das Amtsgericht Berlin hat einen Polizisten wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Beamte hatte mit seiner Aussage einen Kollegen in Schutz genommen, der einem Demo-Zaungast ohne Grund Pfefferspray ins Gesicht sprühte. Eine private Videoaufnahme belegte für das Gericht eindeutig, dass der Beamte für seinen Kollegen log. +++

+++ Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis dürfen in Baden-Württemberg auch nachts Alkohol verkaufen. Die Lizenz umfasse auch den „Gassenschank“, entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Das seit 2010 geltende Nachtverkaufsverbot schränke die Gaststättenerlaubnis nicht ein (Aktenzeichen 6 S 844/14). +++

+++ Ziemlich teuer kommt einer Gastfamilie aus Deutschland die Beschäftigung eines Au-pair-Mädchens aus Peru. Die junge Frau verschwieg ihren Gasteltern bei der Einreise, dass sie schwanger ist. Sie brachte dann in Deutschland ein Kind zur Welt.

Unter anderem für die damit verbundenen Kosten muss nun die Familie aufkommen, weil sie sich gegenüber dem Ausländeramt hierzu verpflichtet hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf konnte und wollte den Gasteltern nicht helfen. Eine „Staatshaftung“ für andere Umstände gibt es nach Auffassung der Richter nicht. +++

+++ Das Kunstmuseum Bern hat den Nachlass des Kunstsammlers Nikolaus Gurlitt geerbt, so das Amtsgericht München. Gurlitt sei im Besitz seiner geistigen Kräfte gewesen, als er das Museum zum Alleinerben einsetze. Die Cousine Gurlitts, die als gesetzliche Erbin in Frage kommt, kann den Beschluss anfechten. +++

+++ Über die Seite fragdenstaat.de fordert jemand – vermutlich ein Schüler – Akteneinsicht vom Schulministerium NRW. Und zwar in die Prüfungsunterlagen zum anstehenden Abitur. Er begründet seinen Antrag formal korrekt mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Zu viel Hoffnung sollte er sich allerdings nicht machen. Es gibt ja auch Ausschlusstatbestände, etwa ein vorrangiges öffentliches Interesse an der Geheimhaltung. +++