Rot ist auch mal grün

Wer bei Rot eine Ampel überfährt um einem Sondereinsatzfahrzeug mit Blaulicht Platz zu machen, geht gewöhnlich straffrei aus, selbst wenn er dabei geblitzt wird. Es darf allerdings weder links noch rechts Platz zum Ausweichen gewesen sein sein. Darauf weist der ACE Auto Club Europa hin.

Sofern möglich, sollte man sich die Kontaktdaten eines anderen Autofahrers als Zeugen notieren. Oder zumindest das Kennzeichen des Einsatzfahrzeugs aufschreiben. Wer nicht nachweisen kann, dass er einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht hat, dem drohen bei einer Rotphase von mehr als einer Sekunde 200,00 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.