Schreckung der Bevölkerung

+++ Die gemeinnützige Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuz (DRK) engagiert sich als gemeinnütziger Verband für pflegebedürftige Menschen. Nicht sonderlich uneigennützig war möglicherweise der professionelle Einsatz der früheren Oberin. Sie soll zuletzt ein Jahresgehalt von über 500.000 Euro bezogen haben. +++

+++ Ab dem 1. Juni gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Einkommen unterhalb dieser Grenze können Gläubiger normalerweise nicht antasten. Die neue Tabelle steht hier. +++

+++ In ihrem Kampf gegen Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender haben die Zeitungsverleger einen Teilerfolg errungen. Ihre Klage gegen die Tagesschau-App muss neu verhandelt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Die Verlage sehen in der App unzulässige Konkurrenz durch die gebührenfinanzierten Sender. +++

+++ Eine misslungene „Drohung“ an die eigenen Facebook-Freunde („Pow!!! Pow!!! Pow!!!“) ist nicht strafbar. Jedenfalls nicht in der Schweiz. Dort sprach das Bundesgericht einen 20-Jährigen frei, der auf Facebook eine „Schreckung der Bevölkerung“ begangen haben soll. Auch ein virtueller Freundeskreis von 300 Personen sei nicht die Bevölkerung, heißt es in dem Urteil. +++