Möglichst einfach

Ich liebe Rechtsbehelfsbelehrungen. Hier eine vom Verwaltungsgericht:

Die Beschwerdebegründung soll möglichst einfach eingereicht werden.

Bezieht sich das jetzt darauf, wie viele Exemplare eingereicht werden? Wäre es wirklich ein so großes Problem, wenn die Beschwerdebegründung völlig überraschend und offensichtlich vorbei an jedem Bedarf in zwei- oder gar dreifacher Ausfertigung kommt? Ich meine, so viel Platz sollte in den Aktenschränken eines Obergerichts zur Not ja gerade noch sein.

Oder haben wir es hier mit dem Hilferuf eines genervten Richters zu tun, der das übliche Geschwurbel in Schriftsätzen nicht mehr ertragen kann? Ich habe mich vorhin jedenfalls ganz besonders darum bemüht, auf den Punkt zu kommen. Vielleicht ist das ja einen Pluspunkt wert.