Großzügige Frist

Vorletzten Monat telefonierte ich mit einem Staatsanwalt. Wir diskutierten die Frage, ob ein Strafverfahren gegen Zahlung eines schönen Betrags für einen guten Zweck eingestellt werden kann. Und das, obwohl die Polizei schon Berge an Papier produziert hatte. So richtig, da bin ich ehrlich, konnte sich der Staatsanwalt nicht durchringen.

Er schlug mir dann vor, dass ich meine Sicht der Dinge noch mal schriftlich darlege. Dann könne er sich ja noch mal Gedanken machen. Da ich als Anwalt sicher viel zu tun habe, könne er mir auch gern etwas länger Zeit geben. Bis Mitte Oktober zum Beispiel. Darauf einigten wir uns.

Bei der Vorbereitung der Verteidigungsschrift rief ich mal bei der Staatsanwaltschaft an, da ich nicht sicher war, ob einige Unterlagen fehlten. Von der Dame auf der Geschäftsstelle erfuhr ich beiläufig, dass der Herr Staatsanwalt am 30. September seinen letzten Tag hat. Er wird versetzt. Der Nachfolger kommt im November, vielleicht auch erst im Dezember.

Die großzügige Frist war womöglich weniger ein Entgegenkommen in meine Richtung. Sondern ein schlauer Schachzug, um die Sache dem Nachfolger unbearbeitet, aber geordnet aufs Auge zu drücken. Na, dann schreibe ich jetzt aber auch nichts. Ich notiere mir lieber, wann der Neue da ist. Den rufe ich dann erst mal an…