Subjektive Zusammenfassung des Gesetzestextes

Polizisten sind keine Juristen oder Waffensachverständige. Sehr freundlich, dass ein Polizeibeamter sogar ausdrücklich darauf hinweist. Und zwar in einer „waffenrechtlichen Beurteilung“, die er wegen Zufallsfunden bei einem meiner Mandanten geschrieben hat:

Die waffenrechtliche Bewertung wird von mir nach einer subjektiven Zusammenfassung des Gesetzestextes und Anwendung meiner kriminalistischen Erfahrung vorgenommen und stellt kein Sachverständigengutachten dar. Abweichungen von einem solchen Gutachten können nicht ausgeschlossen werden.

Im Ergebnis kann ich auch nicht ausschließen, dass der Beamte sich in seiner Einschätzung einer „Waffe“ geirrt hat. Aber zu Gunsten meines Mandanten, also lassen wir es gerne dabei.