Abmahnung für Googles Mail-Scanner

Die Verbraucherzentralen legen sich weiter mit Google an. Die Datenschutzerklärung des Konzerns entspricht nach ihrer Meinung noch immer nicht dem deutschen Recht.

So hält es der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für unzulässig, dass Google sich das Recht einräumt, die E-Mails seiner Kunden automatisiert zu scannen. Auf dieser Grundlage soll dann personalisierte Werbung eingeblendet werden. Der vzbv hält das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese intensive Art der Datenauswertung fehle.

Der vzbv hält eine ausdrückliche und gesonderte Einwilligung des Nutzers in das Scannen der Mails für zwingend erforderlich. Die globale Zustimmung zu der ellenlangen Datenschutzerklärung, in welcher der E-Mail-Scan erwähnt werde, reiche nicht aus.

Außerdem beanstandet der vzbv eine Klausel, nach der nur für die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig ist. Eine Unterscheidung zwischen „sensiblen“ und anderen personenbezogenen Daten ist nach Ansicht des vzbv mit den deutschen Datenschutzvorschriften nicht vereinbar.

Google soll nun bis zum 26. Januar eine Unterlassungserklärung abgeben. Ansonsten will der vzbv klagen.