Keine Zeit für Hinterbliebene

Eine noch nicht mal 30-jährige junge Frau ist bei einem Verkehrsunfall verstorben. Sie war Beifahrerin in einem Auto, der Fahrer hatte wohl keinen Führerschein und stand möglicherweise unter dem Einfluss von Substanzen. Der Fahrer selbst hat den Unfall überlebt.

Die Eltern sind natürlich ohnehin schwer traumatisiert. Was aber machen Staatsanwaltschaft und Polizei, die für die Aufklärung der Angelegenheit zuständig sind? Sie tragen jedenfalls nicht dazu bei, dass es besser wird.

Ende August 2015 habe ich mich bei der Polizei schriftlich als Anwalt gemeldet, Akteneinsicht nach § 406e StPO beantragt und weiterhin schon mal vorsorglich beantragt, dass die Eltern im Strafverfahren als Nebenkläger zugelassen werden. Keine Reaktion, trotz meiner Bitte, mir den Eingang des Schreibens zu bestätigen und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.

Auf telefonische Nachfrage erfuhr ich dann von einem Polizeibeamten, dass er die Akte ohnehin „jetzt“ an die Staatsanwaltschaft übersendet. Ich wartete also zwei Wochen, dann fragte ich telefonisch nach. Die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle konnte mir auch nur sagen, dass die Akte bei der zuständigen Staatsanwältin ist. Die Dame sei schwer zu erreichen, weil sie wohl nur Teilzeit arbeitet und das auch noch viel von zu Hause aus. Sie werde aber eine Notiz über meinen Anruf machen, damit ich ein Feedback erhalte.

Nichts passierte. In der dritten Novemberwoche 2015 schrieb ich dann noch mal und bat darum, mir doch bitte mal ein Feedback zu geben. Und wenn es nur in Form einer Eingangsmitteilung ist und einer Info, woran die Akteneinsicht derzeit scheitert (vielleicht wird ja ein Gutachten eingeholt) und wann mit ihr zu rechnen ist. Alles Informationen, die mir die Geschäftsstelle nicht geben kann. Und die Staatsanwältin ist trotz diverser Versuche weiter unerreichbar.

Heute habe ich dann noch ein Schreiben hinterhergeschickt. Und es mal etwas deutlicher formuliert, wie mies behandelt sich meine Mandanten mittlerweile fühlen. In zweieinhalb Wochen habe ich in der betreffenden Stadt ohnenhin einen Gerichtstermin. Wenn ich bis dahin wieder nichts gehört habe, nutze ich mein gutes Recht auf eine persönliche Vorsprache bei der Staatsanwaltschaft. Mal sehen, bis wie weit nach oben ich mich durchkämpfen muss, bevor sich mal jemand ein bisschen kümmert.