Dashcams dürfen Nachbarn nicht beobachten

Auch Dashcams in stehenden Autos können ein Ärgernis sein. Zum Beispiel wenn das Auto ständig gegenüber einem Wohngrundstück geparkt ist und die Bewohner dort das Gefühl haben, aus dem Auto heraus gefilmt zu werden. Mit diesem Fall musste sich das Landgericht Memmingen befassen.

Eine Erzieherin parkte ihren Wagen während ihrer Arbeitsstunden häufig gegenüber dem Haus der Klägerin. Damit hatte die Dashcam des Wagens das Grundstück stets im Blick. Die Kamera schaltete sich auch über einen Bewegungsmelder ein und zeichnete dann für mehrere Minuten auf, was auf dem Grundstück und hinter den Fenstern passierte.

In seinem Urteil verbietet das Landgericht Memmingen der Frau, ihren Wagen künftig mit betriebsbereiter Dashcam so zu parken, dass das Haus der Klägerin im Blickfeld ist. Die Richter sehen einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiege schwerer als das mögliche Interesse der Beklagten, mit der Kamera einen Unfall oder eine Sachbeschädigung an ihrem Auto zu dokumentieren. Denn die Klägerin sehe sich einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen müsse.

Da praktisch überall geparkte Autos mit Dashcam stehen, kann das Urteil bei einem entsprechenden Klima in der Nachbarschaft große Bedeutung gewinnen (Aktenzeichen 22 O 1983/13).