Breivik klagt gegen Isolation

Die norwegische Justiz verhandelt seit heute über die Haftbedingungen von Anders Breivik. Der 37-Jährige hat 2011 ein Massaker mit 77 Opfern angerichtet. Breivik geht es darum, dass er seit seiner Festnahme ununterbrochen in einer Art Isolationshaft sitzt. Diese Haftbedingungen fügen ihm, so sein Anwalt, psychische und physische Schäden zu.

Breivik hat ausschließlich Kontakt mit Gefängnispersonal, berichtet die FAZ. Mithäftlinge bekommt er nicht zu Gesicht. Seine Post wird zensiert. In der ganzen Zeit hat er erst zwei private Besuche empfangen, darunter einen von seiner mittlerweile verstorbenen Mutter. Selbst seinen Anwalt darf er nur hinter einer Trennscheibe sprechen.

Auch in Norwegen gilt die Europäische Menschenrechtskonvention. Nach Art. 3 darf „niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden“. Das dürfte also am Ende der juristische Prüfungsmaßstab sein, sofern Breivik wie schon angekündigt im Falle einer Niederlage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht.

Es wird also am Ende darauf ankommen, welche sachlichen Gründe es für Breiviks Behandlung gibt. Denn ganz ohne sachlichen Grund, so viel ist klar, wäre Isolation nicht nur eine unwürdige Behandlung, sondern sogar verbotene Folter. Die Osloer Richter nehmen sich jedenfalls mehrere Tage Zeit, um den Fall – und wahrscheinlich hauptsächlich Breiviks Gefährlichkeit – zu prüfen. Das ist schon mal ein gutes Zeichen. Denn die Qualität eines Rechtsstaates zeigt sich gerade auch daran, wie souverän er mit seinen schwierigsten Fällen umgeht.