Durchaus nachvollziehbar

Aus dem Vermerk einer Staatsanwältin:

Darüber hinaus stellte ich klar, dass das Verfahren sehr viel schneller hätte beendet werden können, hätte der Beschuldigte sich bereit erklärt, die passwortgeschützten Computer seitens der Polizei durch Angabe des Passwortes entschlüsseln zu lassen.

Dies räumte der Beschuldigte ein, teilte aber mit, dass die Polizei bei der bei ihm durchgeführten Durchsuchung derart brachial vorgegangen sei und ihm mit dem Anlagen von Handfesseln gedroht habe, so dass er sich nicht bemüßigt gesehen habe, der wenigen Minuten nach dieser Drohung geäußerten Bitte, doch die Passwörter mitzuteilen, nachzukommen.

Diese Erklärung erscheint mir durchaus nachvollziehbar.