Abmahnung für Unitymedia

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt Unitymedia ab. Unitymedia möchte ein WLAN-Netz aufbauen, in dem jeder Kundenrouter gleichzeitig als Hotspot dient. Jeder Kunde, der mitmacht, soll dann unterwegs alle sogenannten „WiFiSpots“ mit seinen Geräten nutzen dürfen.

Ich habe in meiner Wohnung Unitymedia und kann bestätigen, was die Verbraucherschützer jetzt monieren. Zwar hat Unitymedia ein Informationsschreiben geschickt. Allerdings ist es meine Aufgabe als Kunde, der Öffnung meines Routers als WiFiSpot zu widersprechen.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine unzulässige, einseitige Vertragserweiterung durch Unitymedia. So sähen die Bedingungen für den WifiSpot vor, dass der Kunde nach Aktivierung seinen Router nur für Neustarts vom Strom trennen darf. Das ist natürlich ein Albtraum für alle, die alle elektronischen Geräte ausknipsen, wenn sie schlafen gehen oder in Urlaub fahren.

Auf mögliche andere Bedenken oder Risiken geht die Verbraucherzentrale in ihrer Pressemitteilung nicht ein. So viele dürfte es auch nicht geben, denn Unitymedia versichert, dass der WiFiSpot keine Überschneidungen mit dem WLAN des Verbrauchers aufweise. So werde die Bandbreite des Kunden nicht angetastet. Außerdem sichert Unitymedia zu, dass das Unternehmen allein die Störerhaftung übernimmt.

Dennoch ist der Standpunkt der Verbraucherschützer nachvollziehbar, denn eine Vertragsänderung liegt allemal vor. Da wäre es nur fair, vom Kunden eine aktive Zustimmung einzuholen (was dann allerdings die Beteiligungsquote drastisch senken dürfte).

Ich persönlich bleibe erst mal dabei. Denn schlecht ist die Idee mit dem großflächigen WLAN-Netz jedenfalls nicht.