Dürfen Straftäter ihre Story verkaufen?

Darf man Straftätern ein Honorar für ihre „Story“ zahlen? Diese Frage wird wieder aktuell, nachdem im Fall Niels H. Geld geflossen sein soll. Der Krankenpfleger aus Delmenhorst soll laut Ermittlern für den Tod von mindestens 39 Menschen verantwortlich sein; wegen zweier Morde wurde er bereits verurteilt. Eine Produktionsfirma, die für den WDR eine Folge der Fernsehsendung „die story“ produzierte, soll 5.000 Euro für ein Gespräch mit Niels H. bezahlt haben.

Eine Zahlung an Niels H. bestreitet die Firma allerdings, heißt es in der FAZ. Jedoch will sie sich nicht dazu äußern, ob Geld an die Anwältin des Verurteilten geflossen ist. Der WDR will von der Zahlung gar nichts wissen und hat die Firma mittlerweile für weitere Aufträge gesperrt. Begründung: Der WDR zahle grundsätzlich nicht für Interviews.

Vor etlichen Jahren gab es schon mal eine hitzige Debatte um die Frage, ob und wie Straftäter finanziell von Publicity profitieren dürfen. Ein Gesetz ist aber nicht herausgekommen, sofern mir da nichts entgangen ist. Das Ganze ist dann in das Opferanspruchssicherungsgesetz (OASG) gegossen worden, das Opfern ein Pfandrecht an den Erlösen von „Memoiren“ über Straftaten gibt.