Untergegangen

Schreiben des Amtsgerichts Frankfurt am Main:

… ist im Rahmen einer Revision festsgestellt worden, dass der für den 22.05.2015 anberaumte Verkündungstermin aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen „untergegangen“ ist.

Es wird daher angefragt, ob erneut Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO besteht.

Eigentlich schade, dass im Gericht dann letztlich doch keine Akte unbearbeitet bleiben darf. Der Klägerin selbst scheint bislang nicht aufgefallen zu sein, dass ihr anderthalb Jahre lang kein Urteil zugeschickt wurde. Wir haben es schon gemerkt, aber nichts gesagt. Unser Mandant, der Beklagte, hat es regelmäßig ja auch nicht eilig.