„… mit Todesfolge“

Eine Mandantin hat eine Vorladung der Polizei erhalten. Sie soll laut dem Schreiben zu folgendem Vorwurf vernommen werden:

Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge auf Straßen, Wegen oder Plätzen am 18.12.2016 in …

Ich habe ihr ganz schnell einen Besprechungstermin gegeben. Völlig aufgelöst saß sie dann vor mir und schilderte das, woran sie sich erinnerte. Es war nicht viel. Also nicht das, woran sie sich erinnert. Sondern, da war sie sich sehr sicher, es hatte bei einem Kneipenbummel nur eine kleine Rangelei gegeben.

Also ein Anruf bei der Polizei. „Oh“, sagte der zuständige Kommissar, „da bin ich mit der Maus wohl auf einen Textbaustein zu tief gerutscht.“

Also Körperverletzung ohne Todesfolge. Die Mandantin kann ihre Zahnbürste wieder aus der Tasche nehmen.