„… behalten wir uns vor“

Das Amtsgericht Frankfurt am Main kenne ich als Laden, der, um es mit Donald Trump zu sagen, läuft wie eine gut geschmierte Maschine. Nicht. Wenn es irgendwo unnötigen Stress gibt, immer gerne mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main.

Jüngste Beispiele: Die Akte in einem Zivilverfahren wird knapp anderthalb Jahre nicht bearbeitet. Uns war es allerdings egal, wir vertraten den Beklagten. Ganz aktuell: die Geschichte mit der heimlich zurückgenommenen Anklage.

Ich hätte noch ein paar andere Fälle in petto. Schleppende Bearbeitung, verschwundene bzw. falsch zugeordnete Post. Verfahrensdauern jenseits von Gut und Böse. Und das als Düsseldorfer Anwalt. Möchte gar nicht wissen, was Frankfurter Kollegen dazu sagen können.

Da trifft es sich natürlich prima, dass ausgerechnet so ein gut sortierter Laden mir als Anwalt wertvolle Belehrungen erteilt. Und gleich prophylaktisch ein bisschen droht. Mit der Anwaltskammer. Das geschieht auf den Empfangsbekenntnissen, welche das Gericht an Rechtsanwälte übersendet. Auf dem ansonsten üblichen Formular findet sich das:

Die weitaus meisten Rechtsanwälte schlampen sicher nicht mit der Rücksendung von Empfangsbekenntnissen. Vielmehr geben sie sich redlich Mühe. Klar, schwarze Schafe gibt es überall. (Wobei manches schwarze Schaf vielleicht sogar gar nicht schwarz ist. Sondern nur das Pech hat, dass jemand am Amtsgericht Frankfurt am Main das ordentlich zurückgesandte Empfangsbekenntnis verbummelt.) So müssen sich aber alle Anwälte jeden Tag den erhobenen Zeigefinger präsentieren und, so empfinde ich das jedenfalls, durch den unnötigen Hinweis nerven lassen. Ganz abgesehen davon, dass man sich als sorgfältiger Anwalt das ja auch jedes Mal durchlesen muss. Die dafür verschwendete Zeit erstattet die hessische Justiz jedenfalls nicht.

Dabei könnte man auch gezielt auf die schwarzen Schafe zugehen und diese an ihre Berufspflichten erinnern. So ganz klassisch, mit individueller erster und zweiter Mahnung und dann – von mir aus – mit einem Brief an die Anwaltskammer. Aber man sieht, wer (auf der richtigen Seite) im Glaushaus sitzt, darf halt mit Steinen werfen. Wild, in alle Richtungen.