Ist der Transit schon Europa?

Dass man bei der Ein- oder Ausreise aus der EU Barmittel über 10.000 Euro anmelden muss, ist bekannt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Million Euro – und unangenehme Nachfragen. Wie ist das aber, wenn jemand europäischen Boden nur in der Transitzone eines internationalen Flughafens betritt?

Diese Frage hat nun der Europäische Gerichtshof beantwortet. Es ging um einen Geldkurier. Dieser reiste von Benin in den Libanon, wobei er einen Zwischenstopp auf dem Pariser Flughafen hatte. In der Transitzone wurde der Mann kontrolliert und es wurde festgestellt, dass er rund anderthalb Millionen Dollar bei sich hatte.

Auch in diesem Fall gilt die Deklarationspflicht, so der Europäische Gerichtshof. Auch die Transitzonen gehörten zum Hoheitsgebiet der EU, so das eine „Einreise“ im Sinne der Bargeldverordnung vorliege. Ziel sei die (weltweite) Bekämpfung illegaler Geldströme. Somit gebe es auch keinen sachlichen Grund, Durchreisende von der Anmeldepflicht auszunehmen.

Ich habe schon diverse Betroffene vor Gericht verteidigt. Allerdings war niemand darunter, der sich nur im Transitbereich eines deutschen Flughafens aufgehalten hätte. Gut möglich also, dass dort bis dato auch tatsächlich nicht kontrolliert wurde. Dann hätten die Behörden ja ein ganz neues Betätigungsfeld (Aktenzeichen C-17/16).

Infoseite des Zolls über die Anmeldepflicht