(K)ein bescheidenes Angebot

Mein Mandant stand heute wegen Körperverletzung vor Gericht. Mit dem Prozess arbeitete das Gericht offenbar noch schnell die Karnevalssaison 2016/2017 auf, bevor es in den anstehenden bunten Tagen juristischen Nachschub gibt. Die Tat geschah an Altweiber in der Düsseldorfer Altstadt.

Manchmal ist es ja sinnvoll, sich reuig zu geben. So entschuldigte sich mein Mandant nicht nur bei den beiden Opfern. Er bot zu Beginn der Verhandlung, als die Zeugen noch nicht im Saal waren, über mich auch ein Schmerzensgeld an. Und zwar 500 bis 700 Euro für jeden Geschädigten.

Der Richter nahm das zur Kenntnis, überlegte kurz und sagte dann, er habe in den letzten Jahren ja vorwiegend als Zivilrichter gearbeitet. Bei ihm hätten die Geschädigten ca. 300 Euro gekriegt. Wir nahmen das gerne auf und boten dann diesen Betrag. Damit waren die Geschädigten auch tatsächlich zufrieden. Die Entschuldigung akzeptierten sie überdies.

Meine etwas vorschnelle finanzielle Freigiebigkeit zahlte sich am Ende aber trotzdem noch aus. Der Richter rechnete es meinem Mandanten an, dass er ein „eher großzügiges Angebot“ gemacht und sich damit nicht knickerig gezeigt habe. Das Urteil fiel am Ende so milde aus, dass mein Mandant es akzeptieren und keine Berufung einlegen möchte.

Ich würde jetzt gern sagen, ich hatte das alles genau so geplant.