Akademiker-Bonus

„Das ist aber eine echte Premiere“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts. „Ich verhandele jetzt schon über zehn Jahre fast nur Drogendelikte, aber so jemand ist mir noch nicht untergekommen.“ Gemeint war mein Mandant. Der hat zwar gemacht, was viele machen. Nämlich in Szeneclubs mit Modedrogen zu handeln. Der kleine Unterschied war nur: Mein Mandant hat keine Vorstrafen und – ein abgeschlossenes Studium.

Die Frage war dann natürlich, wie kommt die Kombination aus Akademiker und Handlungsreisender in Sachen BtM an. Damit das Pendel in die richtige Richtung ausschlägt, hatte ich den Lebenslauf meines Mandanten schön aufbereitet. Insbesondere die Sache mit dem Absturz, welcher der Entlassung aus seinem ersten Job als Ingenieur folgte. Die kurze Periode mit dem Drogenhandel ließ sich argumentativ auch gut abfedern. Nämlich durch Vorlage des aktuellen Arbeitsvertrages, der meinem Mandanten wieder eine Beschäftigung beschert hat, die seiner Qualifikation entspricht.

Es blieb beim minder schweren Fall, und sogar der Staatsanwalt war der Meinung, dass ausnahmsweise eine Geldstrafe ausreicht. Und ausgerechnet ich hatte dem Mandanten vorher noch gesagt, dass er im Normalfall auf jeden Fall mit einer Freiheitsstrafe – auf Bewährung – rechnen müsse. Als so durchschlagend hatte ich den Akademiker-Bonus wirklich nicht bewertet. Allerdings ließ ich mich natürlich gern eines Besseren belehren.