Wo ist der Goldschmuck?

Aus einem Durchsuchungsbeschluss.

Die Beschuldigte war Putzfrau im Hause der Geschädigten N. Der o.g. Goldschmuck war bei der Geschädigten am 01.11.2016 noch vorhanden, am 19.11.2016 nicht mehr. Die Beschuldigte war die einzige Person, die einen Hausschlüssel hatte und ist deshalb verdächtig.

Der Durchsuchungsbeschluss in dieser Sache datiert vom 30.03.2019. Gleichwohl soll der Verlust des Schmucks schon am 19.11.2016 bemerkt worden sein. Wieso brauchen mutmaßlich Bestohlene denn rund zweieinhalb Jahre, um so einen doch eher überschaubaren Sachverhalt zur Anzeige zu bringen?

Ganz nebenbei frage ich mich auch, wieso ein Ermittlungsrichter davon ausgeht, dass nach so langer Zeit auch nur der Hauch einer Hoffnung besteht, bei der Beschuldigten mutmaßliche Beute aus einem Diebstahl aufzufinden, der ja offensichtlich bemerkt werden musste.

Näheres erfahren wir, wenn ich Akteneinsicht erhalten habe. Auch wenn es an sich kein weltbewegender Fall ist, bin ich doch ein wenig gespannt.