Kein Schlupfloch vor Bußgeldern im Ausland

Für Straßenverkehrsdelikte gilt in etlichen EU-Ländern die Halterhaftung, in Deutschland gibt es das nur bei Parkverstößen. Mit dem Hinweis auf die fehlender Halterhaftung können sich Autofahrer aber nicht Bußgeldern entziehen, die ihnen im Ausland auferlegt wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

In dem Fall wehrte sich ein polnischer Fahrzeughalter gegen ein Bußgeld von 232 Euro. Mit seinem Auto war ein Verkehrsverstoß in den Niederlanden begangen worden. Gegen die Vollstreckung des Bußgeldbescheides, für die es mittlerweile eine EU-weite Rechtsgrundlage gibt, wehrte sich der Betroffene mit Hinweis darauf, dass es in Polen keine Halterhaftung gibt. Er habe sein Auto vor der Tat schon verkauft gehabt, ohne allerdings die Behörden zu informieren.

Die fehlende Halterhaftung in Polen führt nach dem Europäischen Gerichtshof nicht zu einem Grund, wegen dem die polnischen Behörden die Vollstreckung der niederländischen Geldbuße verweigern dürfen. Die EU-Regeln seien als wirksamer Mechanismus angelegt, um Bußgelder grenzüberschreitend durchzusetzen. Von daher müssten Ausnahmen auf ein Minimum beschränkt werden. Die Halterhaftung gehe in Ordnung, und zwar zumindest so lange, wie der Halter die Möglichkeit habe, die Haftungsvermutung zu widerlegen.

Außerdem müsse der Betroffene den Bußgeldbescheid tatsächlich erhalten und die Möglichkeit gehabt haben, innerhalb angemessener Frist Einspruch einzulegen. Vorliegend waren das sechs Wochen, diese Frist reicht laut dem Gericht auf jeden Fall aus (Aktenzeichen C-671/18).

Falschparker – und Mörder?

In Kempen am Niederrhein ist ein Radfahrer gegen einen Lastwagen gefahren, der halb auf dem Fahrradweg abgestellt war. Der Lkw-Fahrer aus der Ukraine hatte in einem Baumarkt nach dem Weg fragen wollen. Der Radfahrer trug keinen Schutzhelm und starb nach dem Aufprall (Polizeibericht).

Ein sicher trauriger, aber an sich alltäglicher Fall. Man muss kein Gedankenakrobat sein um zu sehen, wie sich die bekannten Mordurteile gegen Raser bei der rechtlichen Bewertung auch hier auswirken können. Man muss doch nur sagen, Parken auf dem Radweg ist bekanntermaßen höchst gefährlich. Wer so was macht, schafft ein offensichtliches Risiko, auch wenn er – natürlich- hofft, dass vorbeifahrende Radfahrer aufpassen.

Schwupps, schon diskutiert man auch hier über bedingt vorsätzliche Tötung. Möglicherweise sogar über Mord, denn ist es nicht moralisch höchst verwerflich, andere zu gefährden, bloß weil man den Weg nicht kennt (niedrige Beweggründe)? Das kleine Beispiel zeigt, wo die Reise bei klassischen Fahrlässigkeitsdelikten hingehen kann, wenn man bereit ist, den bedingten Vorsatz so weit auszudehnen wie es in den Raserfällen geradezu modern geworden ist.

Mit anderen Worten: Für eher alltägliches Fehlverhalten stehen womöglich plötzlich die härtesten Sanktionen zur Debatte. Wie gesagt, das muss nicht so sein. Aber die Raser-Rechtsprechung öffnet diesen Weg. Strafverteidiger werden dadurch sicher nicht entbehrlicher, also was soll ich mich beschweren?

Sage ich was? Und wenn ja, wann?

Sage ich als Angeklagter in einem Strafprozess was zu den Vorwürfen gegen mich? Das ist die erste Frage. Die zweite: Sofern ich was sage, wann mache ich das? In einem Fall, mit dem ich gerade zu tun habe, hätte das etwas günstiger laufen können.

Ohne groß in Details gehen zu wollen, stellte sich die Ausgangssituation so dar: Dem Mandanten war die fragliche Straftat nur ans Bein zu binden, sofern ihn ein bestimmter Zeuge belastet. Dieser Zeuge wiederum war ebenfalls Beschuldigter, aber in einem eigenen Verfahren.

Vor Gericht legte der Mandant, beraten von seinem damaligen Verteidiger, gleich mal ein umfassendes Geständnis ab. Dann kam der Belastungszeuge mit seinem Anwalt und – verweigerte die Aussage. Dem Richter reichte das Geständnis natürlich, der Mandant kassierte eine schöne Strafe.

Gut, nicht immer kann man als Verteidiger ahnen oder gar wissen, wie sich ein Zeuge verhalten wird. Dagegen hilft die Möglichkeit, den Zeugen rechtzeitig vor der Verhandlung zu fragen, was er zu tun gedenkt. Kriegst du keine Antwort, kannst du als Beschuldigter im Zweifel auch erst mal schweigen. Und dabei bleiben, wenn der Zeuge zu deiner großen Freude ebenfalls nichts sagt.

Was mich an der ganzen Sache etwas verwirrt, ist aber folgendes: Der Verteidiger des Mandanten und der Anwalt des Zeugen arbeiten in derselben Anwaltskanzlei. Ich weiß natürlich nicht, wie intensiv dort kommuniziert wird. Eine kurze Klärung der Frage, wie sich der Zeuge denn positionieren wird, hätte da doch eigentlich möglich sein dürfen.

Sachen gibt’s.

Wer möchte ein Grundrechte-Quartett gewinnen?

Momentan bin ich viel unterwegs, und das meist am Steuer eines Kraftfahrzeugs. Leider schaffe ich es dann nicht immer, was für das law blog zu schreiben. Aber alle Erlebnisse, und davon gibt es eine ganze Reihe, kommen garantiert auf den Merkzettel – spätere Beiträge garantiert.

In dieser notgedrungen etwas ruhigeren Phase kommt vielleicht ein weiteres kleines Gewinnspiel recht, mit dem ich euch hoffentlich das Herz erwärmen kann. Vor einiger Zeit habe ich hier im Blog schon mal das Grundrechte-Quartett vorgestellt. Das Grundrechte-Quartett funktioniert ganz ähnlich wie ein klassisches Quartett um Pferdestärken oder Sportrekorde. Nur jongliert man beim Grund-Rechte Quartett halt logischerweise mit Verfassungsartikeln und Paragrafen. Aber langweilig wird’s trotzdem nicht, das kann ich nach einem kleinen Praxistest sagen.

Grundrechte Quartett

Die Macher vom Grundrechte-Quartett (Webseite) werfen 10 Exemplare in die Lostrommel. Weitere 10 habe ich für die geschätzte Leserschaft erworben. Wir können also insgesamt 20 Quartetts verlosen.

Wer teilnehmen möchte, schickt bitte eine Mail an lawblog@web.de, und das bis zum 12.12.2019. Ihr könnt, müsst aber noch keine Postadresse angeben, diese frage ich bei den Gewinnern noch ab. Die Gewinner bekommen das Quartett selbstverständlich frei Haus zugeschickt.

PS: Wer nicht auf sein Glück vertraut und/oder noch ein originelles Weihnachtsgeschenk sucht, kann das Quartett auch problemlos bestellen. Es kostet derzeit sieben Euro inklusive Versand (Bestellseite). Wenn ihr schnell bestellt, wird euch das Quartett auf jeden Fall noch vor Weihnachten geliefert.

Ich wünsche viel Spaß und drücke die Daumen.