Kann Facebook deutsch?

Gibt’s bei Facebook niemanden, der deutsche Gerichtsentscheidungen lesen und verstehen kann? Genau dies hatte das Unternehmen an seinem Sitz in Irland behauptet – und die Zustellung einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf abgelehnt.

Innerhalb der EU können Empfänger gerichtlicher Schriftstücke die Zustellung verweigern, wenn sie das Schriftstück nicht verstehen und wenn es nicht in der Amtssprache abgefasst ist, die am Zustellungsort gilt. Facebook hatte sich wohl auf den Standpunkt gestellt, die Mitglieder der Geschäftsführung verstünden kein Deutsch, deshalb habe das Unternehmen Anspruch auf eine Übersetzung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht dies anders. Es komme darauf an, ob das Unternehmen insgesamt so organisiert ist, dass ausreichende Sprachkenntnnisse bei Mitarbeitern vorhanden sind, insbesondere in der Rechtsabteilung. Das sei bei Facebook aber doch sehr offensichtlich der Fall. Die Richter verweisen darauf, dass die komplette Webseite auf deutsch zur Verfügung steht, ebenso die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und viele weitere Dokumente.

Facebook darf sich also nicht dumm stellen (Aktenzeichen I-7 W 66/19).

Mein Handy bei der Polizei

Normalerweise erfülle ich ja gern die Wünsche meiner Mandanten. Aber es gibt Grenzen…

Dieser Tage begleitete ich einen Mandanten auf ein Polizeipräsidium. Er wollte eine Strafanzeige erstatten. Es geht um einiges, die Sache ist komplex – und nicht alle Beteiligten spielen mit fairen Mitteln.

Deshalb hat sich der Mandant zu höchster Vorsicht entschlossen. So hatte er auf dem Weg die Idee entwickelt, dass wir unsere Handys im Präsidium beim Pförtner deponieren, damit wir im Vernehmungsraum nicht abgehört werden können. Was er befürchtete.

Mein Handy mehr oder weniger unbeaufsichtigt bei der Polizei? Wie gesagt, es gibt Grenzen. Den Wunsch musste ich dem Mandanten ausreden. Ausschalten hat ihm dann gereicht.

Geld in der Kasse, Geld in der Tasche

Vor Gericht ging es darum, ob Geld in einer Ladenkasse nur Geld ist, das Geld in der Hosentasche des Ladenbesitzers aber Drogengeld. Es war eine recht amüsante Diskussion…

Selbst der Staatsanwalt sah ein, dass dem Bargeld in der Kasse eines Kiosks erst mal per se nichts Anrüchiges anhaftet. Aber bei den knapp 1.700 Euro, welche die Polizei bei ihrem unangemeldeten Besuch im Kiosk meines Mandanten in dessen Hosentasche fand, sollte die Sache ganz anders liegen. Alles Dealgeld, befand der Staatsanwalt, welches natürlich bis auf den letzten Cent einzuziehen und zur Konsolidierung des Staatshaushalts zu verwenden ist.

Gut, der Mandant hat ab und zu nicht nur Zigaretten, Weingummi und Kaffee über den Tresen gereicht. Dass aber Geld in der Hosentasche irgendwie krimineller anzusehen ist als in einer Ladenkasse, wollte auch die Richterin nicht so ganz einsehen. Der Herr Staatsanwalt, merkte sie an, mache sich doch eher falsche Vorstellungen, wie das mit dem Bargeld in kleinen Geschäften läuft. Sie wisse es, denn sie habe jahrelang kleine Steuersünder verfolgt. Sie wundere sich jedenfalls nicht, dass ein Kioskbesitzer Bargeld bei sich trägt – viele Lieferanten wollten ja genau dieses haben, bevor sie ihre Waren da lassen.

Außerdem wurde noch festgestellt, dass mein Mandant die 1.700 Euro in Form von Fünfzigern und Hundertern bei sich hatte. Kleinere Drogenkäufe würden aber eher mit Fünfern, Zehnern und vielleicht Zwanzigern abgewickelt. Sagte die Richterin, nicht ich. Allerdings freute ich mich mich über so viel Realitätssinn, denn bekanntlich ist die „dealertypische Stückelung“ für die Polizei ja meist ohnehin genau jene, die sich ihr beim Einsatz gerade präsentiert.

Am Ende kriegten war also Recht, was das Geld angeht. Wenn der Mandant meine Anwaltsgebühren dann aus der Rückerstattung tilgt, ist mir das doppelt lieb. Nach so eingehender gerichtlicher Prüfung muss ich den Geldwäschevorwurf, den wir Anwälte ja immer mal wieder hören, in diesem Fall jedenfalls nicht fürchten.

Siehe auch: die Weltgeschichte

Ich finde sicher nicht alles richtig, was ein psychiatrischer Sachverständiger über meinen Mandanten schreibt. Aber es tut schon sehr gut, wenn ein Experte sich mal darum bemüht, die Wirklichkeit nicht komplizierter zu machen als sie ist. So heißt es in dem Gutachten:

Diverse Stellungnahmen, in denen das Sexuelle für sekundär oder gar vernachlässigbar erklärt wird, verkennen die enorme Wirkmacht sexuellen Begehrens und des Wunsches nach sexueller Erregung. Das sexuelle Begehren ist neben der Habgier und dem Wunsch nach Rache eine der stärksten menschlichen und auch kriminellen Triebkräfte (ausweislich auch der Weltgeschichte).

Die Millionen, die sich Pornografie ansehen und dabei masturbieren, sehnen sich nicht nach Macht und Machterhalt, sondern nach dem Erleben von realem Geschlechtsverkehr. Man scheut sich, diese jedermann bekannten Sachverhalte innerhalb eines wissenschaftlich begründeten Gutachtens nochmal zu betonen. Leider aber wird aus diversen verkopften Stellungnahmen deutlich, dass manche Akademiker glauben, wer sich rechtswidrig Sexualität verschaffe, müsse eine psychische Schädigung haben und ein Opfer sein, das genötigt ist, Kränkungen und Probleme so und nicht anders zu kompensieren.

Da kann man schon einige Zeit drüber nachdenken…