Dankeschön – trotzdem

Um sein Strafverfahren zu beenden, hat mein Mandant nach Absprache mit dem Gericht eine Auflage gezahlt. Einen sehr stattlichen Betrag. Das Geld ging an einen gemeinnützigen Verein. Für den Verein war am Js-Aktenzeichen (Strafsache) und dem Fehlen des Wortes „Spende“ natürlich problemlos erkennbar, dass der Betreffende zwar „freiwillig“ zahlt, aber dennoch kein klassischer Wohltäter ist.

Dennoch hat mir der Verein jetzt eine Mail geschrieben, in welcher er sich für die Zahlung herzlich bedankt – auch wenn sie mit einem Gerichtsverfahren zu tun hat. Eine wirklich nette Geste, wie ich finde.