Schulverweigerer geht ins Gefängnis

In Hamburg muss ein Vater zunächst für eine Woche ins Gefängnis, weil er seine drei schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht lässt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg verhängte die Erzwingungshaft, berichtet das Hamburger Abendblatt. Nach dem Bericht ist es das erste Mal, dass störrische Eltern mit Erzwingungshaft zur Räson gebracht werden sollen. Es soll in Deutschland mehrere hundert Familien geben, in denen die Schulpflicht missachtet wird.

(Link gefunden bei ElbeLaw)

Scherzgeschenk bringt US-Richter ins Gefängnis

Nachtrag zu andere Länder, andere Strafen: Der amerikanische Richter, der sich im Gerichtssaal mehrfach mit einer Penispumpe selbst befriedigt haben soll, ist nicht nur seinen Job los. Er wurde auch zu vier Jahren Gefängnis und 40.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, berichtet die Netzeitung. Nach seinen Angaben war die Pumpe das Scherzgeschenk eines Freundes.

Bei uns gibt es, soweit ich sehe, keine passende Strafvorschrift im Richterrecht. Bliebe wohl nur Erregung öffentlichen Ärgernisses mit der Höchststrafe ein Jahr. Wobei auch hier höchst fraglich ist, ob sich der Richter strafbar gemacht hätte (öffentlich? wissentlich?).

Noch mal fliegen

Vorhin in aller Frühe Nachbarn begegnet, die Koffer in ein Taxi wuchteten:

Wir fliegen noch mal, bevor man sich dafür schämen muss.

Ich bin sicher, die Frau hat es witzig gemeint. Nur es klang nicht so.

Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen

Das Verwaltungsgericht Münster hat der Bezirksregierung dort eine offensichtlich rechtswidrige Verfügung aus der Hand geschlagen. Mit der war ein Lehrer verpflichtet worden, seine für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.

Zur Begründung hieß es in Absprache mit dem Schulministerium, es gehöre zum traditionellen Berufsbild des Lehrers, Teile seines Gehalts für die Beschaffung von Schulbüchern „für den von ihm zu verantwortenden Unterricht“ einzusetzen. Das Gerichts widersprach in seinem Eilbeschluss (AZ 4 L 471/06): „Bestehende Regelungen legen eher den Schluss nahe, die Beschaffung von Lehrmitteln ist nicht Aufgabe des Lehrers“.

Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Hintergrund: Schulbuchverlage und Schulbuchhändler sind in jüngster Zeit (mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung) dazu übergegangen, kostenlose Lehrerexemplare nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. (pbd)

Links 25

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Schufa will Negativeinträge schneller löschen;

Hysterie um eine kleine Giftspinne;

OK in Hamburg: Es mussten erst die Bayern kommen;

Top 8 Excuses für Stealing Other Peoples’s Content;

Die Tschüs-AG;

Heise-Forenurteil: Berufung wird verhandelt;

Viele Betriebsrentner bekommen zu wenig;

Frauen wollen bei Papstmesse gebären;

Monika Böttcher ist wieder frei;

Ausstempeln für die Zigarettenpause.

Writely wieder offen

Writely nimmt wieder neue User auf:

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Coole Sache. Zumindest für mich.

So was wie Tüten

„Haben Sie auch so etwas wie – Tüten?“

Die Kundin schien wirklich in Sorge zu sein, dass der griesgrämige Mob in der Schlange sie für diese Frage lyncht. Oder ihr die Kassiererin einen sofortigen Platzverweis erteilt.

„Ach, die sind hier aus Papier.“ Ich wette, die Frau hat heute Abend was zu erzählen. Von ihrem ersten Besuch im Biosupermarkt.

Doofus

„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“

Auch die zweite Mahnung per E-Mail bleibt unbeantwortet.

Und ich habe dem Mann sogar noch das komplette Fremdgeld weitergeleitet, weil es für ihn eilig war und ich keinen Bock Zeit hatte, eine Rechnung zu machen und meine Kosten gleich abzuziehen.

Idiot. Bezieht sich ausschließlich auf mich.

Beweise, selbst gemacht

Briefe von Untersuchungsgefangenen werden gelesen. Mehr oder weniger. Da ist es nicht schlau, in einem Brief an die Freundin zu schreiben: Der Sowieso schiebt alles auf mich und den Sowieso II und spielt zu Unrecht nur den Mitläufer.

Jetzt ist der Brief beschlagnahmt – als Beweismittel gegen den Schreiber.

Wir bedauern

Die Entschuldigung ist wortreich. Ich fasse zusammen: Leider können wir Ihnen den Telefonanschluss nebst DSL noch nicht zur Verfügung stellen. Wir bedauern, dass Sie jetzt schon vier Monate warten. Probleme mit der Telekom, Wartezeiten, Kapazitätsengpässe. Wir schreiben Ihnen deshalb für jeden Monat seit Vertragsbeginn 10 € gut.

Der Kunde soll also monatlich 40 € für einen Anschluss zahlen, den es noch gar nicht gibt. Mein Mandant, der mir die Schreiben vorhin zeigte, hätte das alles fast geschluckt. Aber nach mittlerweile neun Monaten Wartezeit wird ihm die Handyrechnung zu hoch. Jetzt allerdings freut er sich, dass ihm die Telefonfirma um die 360 € schuldet.

Grüße aus Stepford

Der Herr Niggemeier mutmaßt, ich führe ein glückliches, behütetes Leben.

Ich möchte das nicht dementieren. Auch wenn man an den Ecken und Kanten kräftig feilen könnte.

Vielleicht schreibe ich deshalb oft über Nebensächliches, das die Welt nicht wirklich dreht. Ich werde mal darüber nachdenken. Es aber mit Sicherheit nicht ändern.