In Hamburg muss ein Vater zunächst für eine Woche ins Gefängnis, weil er seine drei schulpflichtigen Kinder nicht in den Unterricht lässt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg verhängte die Erzwingungshaft, berichtet das Hamburger Abendblatt. Nach dem Bericht ist es das erste Mal, dass störrische Eltern mit Erzwingungshaft zur Räson gebracht werden sollen. Es soll in Deutschland mehrere hundert Familien geben, in denen die Schulpflicht missachtet wird.
Scherzgeschenk bringt US-Richter ins Gefängnis
Nachtrag zu andere Länder, andere Strafen: Der amerikanische Richter, der sich im Gerichtssaal mehrfach mit einer Penispumpe selbst befriedigt haben soll, ist nicht nur seinen Job los. Er wurde auch zu vier Jahren Gefängnis und 40.000 Dollar Geldstrafe verurteilt, berichtet die Netzeitung. Nach seinen Angaben war die Pumpe das Scherzgeschenk eines Freundes.
Bei uns gibt es, soweit ich sehe, keine passende Strafvorschrift im Richterrecht. Bliebe wohl nur Erregung öffentlichen Ärgernisses mit der Höchststrafe ein Jahr. Wobei auch hier höchst fraglich ist, ob sich der Richter strafbar gemacht hätte (öffentlich? wissentlich?).
Noch mal fliegen
Vorhin in aller Frühe Nachbarn begegnet, die Koffer in ein Taxi wuchteten:
Wir fliegen noch mal, bevor man sich dafür schämen muss.
Ich bin sicher, die Frau hat es witzig gemeint. Nur es klang nicht so.
Schulbücher: Lehrer muss nicht selbst zahlen
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Bezirksregierung dort eine offensichtlich rechtswidrige Verfügung aus der Hand geschlagen. Mit der war ein Lehrer verpflichtet worden, seine für den Unterricht benötigten Schulbücher selbst zu finanzieren.
Zur Begründung hieß es in Absprache mit dem Schulministerium, es gehöre zum traditionellen Berufsbild des Lehrers, Teile seines Gehalts für die Beschaffung von Schulbüchern „für den von ihm zu verantwortenden Unterricht“ einzusetzen. Das Gerichts widersprach in seinem Eilbeschluss (AZ 4 L 471/06): „Bestehende Regelungen legen eher den Schluss nahe, die Beschaffung von Lehrmitteln ist nicht Aufgabe des Lehrers“.
Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Hintergrund: Schulbuchverlage und Schulbuchhändler sind in jüngster Zeit (mit Rücksicht auf die Buchpreisbindung) dazu übergegangen, kostenlose Lehrerexemplare nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. (pbd)
Links 25
Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Schufa will Negativeinträge schneller löschen;
– Hysterie um eine kleine Giftspinne;
– OK in Hamburg: Es mussten erst die Bayern kommen;
– Top 8 Excuses für Stealing Other Peoples’s Content;
– Heise-Forenurteil: Berufung wird verhandelt;
– Viele Betriebsrentner bekommen zu wenig;
– Frauen wollen bei Papstmesse gebären;
Podolski muss weiter leiden
Lukas Podolski muss damit leben, dass ihn Einslive durch den Kakao zieht. Eine Klage des Fußballers gegen „Lukas‘ Tagebuch“ blieb erfolglos, berichtet die Welt. Podolski will die Entscheidung akzeptieren.
Andere Länder, andere Strafen
Drei Jahre Gefängnis auf Bewährung. kassiert Mel Gibson für seine flotte Trunkenheitsfahrt. Bei uns gibt es für so etwas allenfalls Geldstrafe, vielleicht 60 Tagessätze.
Writely wieder offen
Writely nimmt wieder neue User auf:
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Coole Sache. Zumindest für mich.
Virtualdub: Vorschnelle Entwarnung?
Von RA Dominik Boecker
Das MarkenBlog berichtet im Beitrag „VIRTUALDUB – jüngere Marke vs. älteren Softwaretitel“ von Abmahnungen aus der am 16.01.2006 angemeldeten und am 31.05.2006 eingetragenen Wortmarke VIRTUALDUB.
Rollt hier die nächste große Abmahnwelle?
So was wie Tüten
„Haben Sie auch so etwas wie – Tüten?“
Die Kundin schien wirklich in Sorge zu sein, dass der griesgrämige Mob in der Schlange sie für diese Frage lyncht. Oder ihr die Kassiererin einen sofortigen Platzverweis erteilt.
„Ach, die sind hier aus Papier.“ Ich wette, die Frau hat heute Abend was zu erzählen. Von ihrem ersten Besuch im Biosupermarkt.
Doofus
„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“
Auch die zweite Mahnung per E-Mail bleibt unbeantwortet.
Und ich habe dem Mann sogar noch das komplette Fremdgeld weitergeleitet, weil es für ihn eilig war und ich keinen Bock Zeit hatte, eine Rechnung zu machen und meine Kosten gleich abzuziehen.
Idiot. Bezieht sich ausschließlich auf mich.
Beweise, selbst gemacht
Briefe von Untersuchungsgefangenen werden gelesen. Mehr oder weniger. Da ist es nicht schlau, in einem Brief an die Freundin zu schreiben: Der Sowieso schiebt alles auf mich und den Sowieso II und spielt zu Unrecht nur den Mitläufer.
Jetzt ist der Brief beschlagnahmt – als Beweismittel gegen den Schreiber.
Wir bedauern
Die Entschuldigung ist wortreich. Ich fasse zusammen: Leider können wir Ihnen den Telefonanschluss nebst DSL noch nicht zur Verfügung stellen. Wir bedauern, dass Sie jetzt schon vier Monate warten. Probleme mit der Telekom, Wartezeiten, Kapazitätsengpässe. Wir schreiben Ihnen deshalb für jeden Monat seit Vertragsbeginn 10 € gut.
Der Kunde soll also monatlich 40 € für einen Anschluss zahlen, den es noch gar nicht gibt. Mein Mandant, der mir die Schreiben vorhin zeigte, hätte das alles fast geschluckt. Aber nach mittlerweile neun Monaten Wartezeit wird ihm die Handyrechnung zu hoch. Jetzt allerdings freut er sich, dass ihm die Telefonfirma um die 360 € schuldet.
Telefonnotiz
Herr S. bittet dringend um Rückruf. Ist ab morgen, 9.30 Uhr, wieder zu erreichen.
Grüße aus Stepford
Der Herr Niggemeier mutmaßt, ich führe ein glückliches, behütetes Leben.
Ich möchte das nicht dementieren. Auch wenn man an den Ecken und Kanten kräftig feilen könnte.
Vielleicht schreibe ich deshalb oft über Nebensächliches, das die Welt nicht wirklich dreht. Ich werde mal darüber nachdenken. Es aber mit Sicherheit nicht ändern.