Darf man die Schreiben von gegnerischen Anwälten im Internet veröffentlichen, darf der Name des Prozessgegners und seines Anwaltes erkennbar sein?
Diesen Fragen ist der Hamburger Rechtsanwalts Noogie C. Kaufmann ist einem Aufsatz für das Magazin c’t nachgegangen. Mit Genehmigung des Verlages wird der Aufsatz nun bei der Kanzlei Dr. Bahr kostenlos zum Download angeboten.
Aus den dort erwähnten Urteilen aus jüngster Zeit lässt sich der Trend ablesen, dass Anwälte mit Öffentlichkeit generell leben müssen (was ihnen ansonsten auch meist gut gefällt, wie ich früher als Gerichtsreporter bemerkt habe). Der Autor zieht aber gleichwohl als Fazit:
Wer juristische Entscheidungen ins Netz stellt, sollte besser defensiv vorgehen und im Zweifelsfall besser die Namen, die für das Verständnis eines Zusammenhanges entbehrlich sind, schwärzen.