Richterin ver….t Anwalt

Ziemlich dreist. Was anderes fällt mir nicht ein zum Verhalten einer Strafrichterin am Landgericht Bonn. Diese machte erst Zusagen, die sie dann einfach nicht einhielt. Die Quittung kommt jetzt vom Bundesgerichtshof.

Das Strafverfahren verzögerte sich wegen neuer Termine, einer der beteiligten Anwälte hatte einen dreiwöchigen Urlaub gebucht. Für diesen Zeitraum erklärte sich die Richterin zu sogenannten Schiebeterminen bereit. Der Anwalt hätte eine Vertreterin senden können. Wesentliche Dinge sollten in der Zeit nicht im Verfahren passieren. Ein durchaus übliches Vorgehen.

Allerdings überlegte es sich die Richterin anders. Während der Anwalt urlaubte, setzte sie eine letzte Frist zur Stellung von Beweisanträgen. Diese Frist lief noch vor Urlaubsende des Verteidigers aus. Außerdem ordnete die Richterin an, dass die Staatsanwaltschaft schon mal ihr Plädoyer hält. Zur Begründung führte sie an, nach ihrer Erfahrung wären Anwälte auch im Urlaub „aktiv“.

Die Richterin ist ganz klar befangen, urteilt der Bundesgerichtshof. Das Urteil wurde deshalb aufgehoben, die Sache muss nun neu verhandelt werden (Aktenzeichen 2 StR 51/23).

Anwaltskammern verrechnen sich

Die deutschen Rechtsanwaltskammern haben bei einer wichtigen Abstimmung die geltenden Regeln nicht richtig angewandt. Damit steht ein Beschluss zur Abschaffung des Vertretungsmonopols spezieller Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof auf der Kippe.

Soll der elitäre Kreis vertretungsberechtigter Zivilrechtsanwälte am Bundesgerichtshof künftig ausgeweitet werden – zum Beispiel durch einen Fachanwalt? Für diesen Schritt ergab sich in einer Abstimmung unter den 28 deutschen Anwaltskammern eine knappe Mehrheit. Das wäre eine kleine Revolution auf dem Anwaltsmarkt.

Allerdings gelten für die Abstimmungen seit kurzem neue Regeln für die Gewichtung der Stimmen der einzelnen Kammern. Je mehr Mitglieder eine regionale Anwaltskammer hat, desto größer ihr Einfluss. Allerdings werden dabei nur einzelne Anwälte als „Mitglieder“ gezählt. Anwaltsgesellschaften, die auch Mitglied der Kammern sein können, zählen dagegen nicht. Das ist logisch, weil die Mitglieder der Anwaltsgesellschaften ja selbst Anwälte sind und es zu einem doppelten Stimmrecht käme.

Diese Regeln wurden nicht beachtet, in Frankfurt und Berlin fiel den Kammern deshalb eine Stimme zu viel zu. Bei einem Abstimmungsergebnis von 48 : 46 also ein entscheidender Fehler. Der Fehler ist übrigens schon ausgemacht. Bei der Programmierung des elektronischen Wahlsystems hat man wohl nicht aufgepasst. Ob und wie der Beschluss jetzt neu gefasst wird, ist noch unklar.

Bericht bei beck-aktuell

Winterkorn-Prozess platzt wegen Duschunfall

Der Prozess gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn wegen dessen Rolle in der Diesel-Affäre ist erst einmal geplatzt. Winterkorn soll in der Dusche gestürzt sein und sich den Oberschenkel gebrochen haben. Laut einem medizinischen Gutachten ist er nicht verhandlungsfähig.

In dem Verfahren wurde vor mehr als drei Wochen zuletzt verhandelt. Eine Unterbrechung über drei Wochen hinaus ist nicht zulässig. Da ist die Strafprozessordnung unerbittlich. Nur während der Corona-Pandemie waren längere Unterbrechungen möglich, sofern das Gericht einen entsprechenden Beschluss fasste. Diese Regelungen sind aber außer Kraft getreten.

Da Landgericht Braunschweig rechnet nun mit einem Neustart im 1. Quartal des kommenden Jahres (Aktenzeichen 16 KLs 75/19).

Die Migrantenquote und das Grundgesetz

Die SPD-Fraktion im Bundestag plant nach Medienberichten eine Migrantenquote für den öffentlichen Dienst. Dies soll die „Einwanderungsgesellschaft“ stärken. Ein Gesetzentwurf soll angeblich noch in diesem Jahr vorliegen und der Sozialdemokratie mutmaßlich zu enormen Rückenwind bei der Wählerschaft verhelfen.

Die Idee einer festen Migrantenquote geht weit über die Diversitätskonzepte hinaus, wie man sie bisher kennt. Mit dem Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung ist eine Migrantenquote aber gar nicht vereinbar. Das Grundgesetz gewährt jedem den gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt, und zwar „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung“. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen.

Von den Vorfahren, der geografischen Herkunft des Bewerbers oder gar Fluchtschicksalen steht da nichts. Erschwerend kommt hinzu, dass Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz es nicht nur verbietet, jemanden wegen seiner Abstammung oder Herkunft zu benachteiligen. Nein, bitte genau lesen. Da steht auch ausdrücklich drin, dass niemand wegen seiner Abstammung oder Herkunft bevorzugt werden darf. Einen anderen Auftrag erteilt das Grundgesetz ausdrücklich nur in einem einzigen anderen Punkt – der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Es gibt also derzeit keinerlei verfassungsrechtlichen Auftrag für eine Migrantenquote. Ganz im Gegenteil würde eine Migrantenquote offenkundig zu einer – verbotenen – Bevorzugung führen und Leute in öffentliche Ämter bringen, die hierfür nach geltenden Kriterien schlechter qualifiziert sind als andere Bewerber.

Weitere Frage: Wie soll das alles praktisch gehen? Für eine Beamtenstellung muss der Bewerber ja einen deutschen Pass haben. Für ein Ticket auf der Migrantenquote wird er also mit der eigenen „Original“-Abstammung und der seiner Eltern werben müssen. Wobei es ja spätestens in dem Augenblick interessant wird, wenn sich der in Deutschland geborene Sohn eines südkoreanischen Arztes und einer amerikanischen Professorin nach seinem Studium auf seinen unzweifelhaften „Migrantenstatus“ beruft, um seinen Traum von einer Beamtenkarriere zu erfüllen. Vielleicht ein krasses Beispiel. Umgekehrt lässt es sich einfacher auf den Punkt bringen: Der Doofe ist am Ende immer die Kartoffel.

Halten wir fest: Ohne Änderung des Grundgesetzes ist eine Migrantenquote verfassungswidrig. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Wo diese Mehrheit herkommen soll, können wahrscheinlich nur die Befürworter eines AfD-Verbots erklären. Wer das wohl ist?

Corona-Kritik mit Hakenkreuzen ist strafbar

Corona-Kritik mit Hakenkreuzen ist strafbar, so das Kammergericht Berlin. Die Richter verurteilen einen Mann, der auf X Corona-Masken mit aufgedruckten Hakenkreuzen gepostet hatte, verbunden mit kritischen Texten. Das ist nach Auffassung der Richter eine strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Verboten ist die Verwendung von Hakenkreuzen, wenn sie auf eine Unterstützung der dahinter stehenden Ideologie ausgerichtet ist. Wenn sich aus dem Kontext aber eine klare Distanzierung ergibt, ist die Abbildung nicht verboten. Allerdings sieht das Kammergericht die „Beweispflicht“ hier beim Betroffenen. In dem entschiedenen Fall fehlt ihnen eine „eindeutige Abkehr von den Idealen des Nationalsozialismus“.

Außerdem wolle das Strafgesetz die inflationäre Verwendung solcher Symbole vermeiden, so die Richter. Es soll ein „kommunikatives Tabu“ geben, damit kein Gewöhnungseffekt eintritt.
Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Angeklagten noch freigesprochen. Über das Strafmaß muss jetzt ein anderer Amtsrichter entscheiden (Aktenzeichen 2 ORs 14/24)

Keine Pauschalgebühr für neue SIM-Karte

Mobilfunkanbieter dürfen dem Kunden für eine Ersatz-SIM-Karte nicht einfach Gebühren berechnen. Pauschal 15 Euro gehen nicht, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte einen Mobilfunkanbieter verklagt, weil der für jeden SIM-Karten-Tausch 15 Euro berechnete. Damit müsste der Kunden auch zahlen, wenn die SIM-Karte aus technischen Gründen nicht mehr funktioniert oder der Anbieter die Karte von sich austauscht. Letztlich geht eine Gebühr also nur dann, wenn der Austausch vom Kunden verursacht wird, zum Beispiel bei Kartenverlust (Aktenzeichen 1 UKl 2/24).

Schleswig-Holstein macht Gerichte zu

Schleswig-Holstein plant einen Kahlschlag bei der Justiz. Künftig soll es nur noch ein Arbeitsgericht und ein Sozialgericht geben – für das ganze Bundesland. Das heißt, vier Arbeits- und drei Sozialgerichte würden geschlossen. Außerdem soll es nur noch ein Amtsgericht in jedem Landkreis geben. Die weitgehenden Pläne treffen Richter, Mitarbeiter, aber auch die Anwälte völlig überraschend.

Auch für die Bürger wird es unbequem. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland, das heißt schon die Anreise zum Gericht kann ein zweifelhaftes Vergnügen werden. Offiziell begründet das Justizministerium die weitgehenden Pläne mit hohem Kostendruck, wie die Legal Tribune Online berichtet. Fassungslos reagieren insbesondere die Richter und die Personalvertretungen. Es werde „wie in der Kaiserzeit“ von oben herab entschieden, heißt es.

Wo die neuen „Fachgerichtszentren“ angesiedelt werden sollen, hat das Ministerium auch noch nicht verraten.

Bierdusche für den Schiri

Eine Bierdusche für den Schiri hatte bei einem Fußballspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen Folgen. Das DFB-Sportgericht wertete die Partie für Essen, doch damit waren die Rechtsstreite nicht vorbei. Der Schiri verklagte den renitenten Fan auf Schmerzensgeld.

Dass der Schiedsrichter Anspruch auf eine Entschädigung hat, ist wenig überraschend. Allerdings stellte sich der Unparteiische einen Betrag von 25.000 Euro vor. Das war dem Landgericht Zwickau doch etwas übertrieben. Die normalen Schmerzensgelder lägen in vergleichbaren Fällen viel niedriger, so das Gericht. Der Schiedsrichter bekommt 1.500 Euro. Immerhin, möchte man fast sagen (Aktenzeichen 4 O 771/23).

Nur Chefanwälte sind gute Anwälte

Zu den großen Enttäuschungen des Privatpatienten im Krankenhaus gehört es, wenn nur der Oberarzt zur Visite kommt – und der Chefarzt sich nicht sehen lässt. Ähnliche Probleme gibt es auch bei Anwälten, wie ein aktueller Fall des Kammergerichts Berlin zeigt.

Eine Immobilienfirma sollte an ihre Rechtsvertreter noch 55.000 Euro zahlen. Sie verweigerte dies jedoch wegen des Anwalts, der ihren Fall betreute. Bei diesem handelte es sich nämlich gar nicht um einen „Partner“, sondern nur um einen sogenannten „Salary“-Partner, also eine Art Angestellten mit Erfolgsbeteiligung und Option auf Beförderung. Mit so jemandem aus der zweiten Reihe habe man nicht zusammenarbeiten wollen, so die Firma. Von einem echten Kanzleipartner erwarte man nämlich mehr Leistungsbereitschaft und Know-how.

Also eine Art Mängelrüge, ohne dass dem Salary-Partner irgendwelche konkreten Fehler vorgeworfen wurden. Das Kammergericht Berlin zeigte sich wenig beeindruckt. Der betreffende Anwalt habe die Berufserfahrung und arbeite eigenständig, stellen die Richter fest. Es gebe auch keinen Erfahrungssatz, dass Salary-Partner weniger hart und engagiert arbeiten. Eher ist das Gegenteil ist der Fall, so jedenfalls meine bescheidene Erfahrung. Letztlich, so das Gericht, sei der Begriff „Partner“ bei Anwaltsbüros nicht notwendig auf die eigentlichen Inhaber beschränkt.

So kam der Anwalt doch noch an sein Geld. Er hatte nämlich sechs Luxuswohnungen aus dem deutschen Angebot der Firma mit Sitz in Zypern gepfändet (Aktenzeichen 21 U 113/24). Nur Chefanwälte sind gute Anwälte

Die spiegelverkehrte Duschkabine

Vorsicht bei eigenen Aufmaßen für Internetbestellungen: Wer zum Beispiel eine spiegelverkehrte Duschkabine bestellt, ist selbst schuld. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Ein Mann hatte online eine maßangefertigte Eck-Duschkabine geordert. Bei Angabe der Maße vertauschte er die Lage der beweglichen und festen Teile. Dummerweise hatte der Monteur schon Löcher gebohrt, bevor das Problem auffiel.

Die Gesamtverantwortung für das Dilemma sieht das Gericht alleine beim Besteller. Deshalb muss der Verkäufer auch nicht für die Beseitigung der Bohrlöcher zahlen. Der Kunde kann auch nicht den Kaufvertrag rückgängig machen, denn bei einer Maßanfertigung gibt es kein Widerrufsrecht (Aktenzeichen 191 C 10665/23).

Winterreifen: M+S hat ausgedient

Für die Deutsche Bahn kommt der Winter jedes Jahr völlig überraschend. Dieses Jahr könnten auch Autofahrer auf dem falschen Fuß erwischt werden. Denn bei der Winterreifenpflicht gelten ab 1. Oktober neue Regeln.

Als Winterreifen gelten künftig nur noch Pneus, die das Alpine-Symbol tragen, also eine stilisierte Schneeflocke mit Bergkulisse. Dies bedeutet das faktische Aus für Reifen mit dem M+S-Symbol. Diese Reifen dürfen zwar noch benutzt werden, sie gelten aber nur noch als Sommerreifen. Das heißt, bei winterlichem Wetter droh ab diesem Winter auch mit M+S-Reifen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Andererseits sind Reifen mit der Schneeflocke auch künftig keine Pflicht, denn bei „normalem“ Wetter darf man auch in den Wintermonaten weiterhin mit Sommerreifen fahren. Das nennt sich situationsbezogene Winterreifenpflicht. Sie gilt laut Straßenverkehrsordnung nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Ist zum Beispiel ein Sturm im Winter nicht kältebedingt, darf man also trotz bescheidenem Wetter mit Sommerreifen fahren.

Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kann übrigens nicht nur dem Fahrer zur Last gelegt werden. Auch der Halter kann mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er die Nutzung des Fahrzeugs gestattet hat.

Mann rennt seinem Flieger hinterher

Wie groß kann Verzweiflung sein? Am Allgäu Airport im bayerischen Memmingen setzte ein Fluggast neue Maßstäbe.

Der Mann kam zu spät zum Gate, dort war schon keiner mehr. Deshalb ging der Passagier durch einen Notausgang Richtung Flugzeug. Die Polizei hielt ihn auf dem Vorfeld auf, passiert ist zum Glück nichts.

Um ein Verfahren wegen Hausfriedensbruchs soll der Mann aber nicht herumkommen.

Bericht

Bürger wählen Bürgermeister, der gar nicht kandidiert

Das nennt man wohl Demokratie von unten: In der bayerischen Stadt Röttingen haben die Bürger mit absoluter Mehrheit einen Bürgermeister gewählt, der gar nicht auf dem Wahlzettel stand. Der einzige Bewerber um das Amt, ein CSU-Politiker, musste sich dem Nicht-Kandidaten geschlagen geben.

Bei bayerischen Kommunalwahlen ist es tatsächlich zulässig, jeden Deutschen über 18 Jahren auf den Wahlzettel zu schreiben. Das war bei dem 44-jährigen Steffen Romstöck der Fall. Unter anderem über WhatsApp-Gruppen hatten Bürger für ihn getrommelt, obwohl er gar nicht offiziell kandidierte. Grund für den offensichtlichen Unmut war wohl hauptsächlich, dass unter Mithilfe eines Parteienbündnisses im Stadtrat letztlich nur der CSU-Mann zur Wahl stand.

Der nunmehr gewählte Kandidat hat allerdings Erfahrung vor Ort. Er war vor Jahren schon mal sechs Jahre dritter Bürgermeister.

Bericht im BR

Laubrente fällt aus

Wisst ihr, was eine Laubrente ist? Ein Grundstückeigentümer aus Frankfurt am Main früher wahrscheinlich auch nicht. Im Garten des Mannes stehen zwei Eichen im stolzen Alter von 90 Jahren. Leider so nahe an der Grundstücksgrenze, dass Eicheln und Laub von den Bäumen in den Swimming Pool der Nachbarin fallen. Die Nachbarin machte vor Gericht eine Entschädigung geltend – und zwar 277,62 € monatlich.

Ein stolzer Preis, aber juristisch ist das Ansinnen gar nicht abwegig. Für unzumutbare Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken legt das Bürgerliche Gesetzbuch tatsächlich eine Entschädigungspflicht fest. Die Frage ist nur, ob Eicheln und Laub die Schwelle einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ überschreiten.

Nein, sagt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es handele sich bei Laub von normalen Bäumen um Naturgegebenheiten. Beeinträchtigungen durch die Natur in normalem Umfang seien aber grundsätzlich hinzunehmen. Daran ändere es auch nichts, dass das Laub in den Swimming Pool fällt und die Reinigung erschwert. Das Gericht hält der Nachbarin in diesem Punkt ausdrücklich vor, dass die Bäume schon sehr alt waren, als der Swimming Pool gebaut wurde. Es gibt also keine Rente (Aktenzeichen 19 U 67/23).