Wir schicken der Ukraine Panzer, Flugabwehr, Munition, Aufklärungsdaten und zweistellige Milliardenbeträge. Wir erklären ihren Abwehrkampf zur europäischen Schicksalsfrage und den Ausgang zur Frage unserer eigenen Sicherheit. Eine einzige Ressource rücken wir nicht heraus: rund 355.000 wehrfähige ukrainische Männer, die bei uns leben. Die Ukraine braucht sie inzwischen dringender als jedes Waffensystem.
Die üblichen moralischen Reflexe helfen dabei nicht weiter. Die Ukraine hat eine Wehrpflicht, so wie zahlreiche europäische Staaten. Wehrdienst ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ausdrücklich keine Zwangsarbeit. Der UN-Zivilpakt sieht es genauso. Ein Staat, der überfallen wird, darf seine Bürger zur Verteidigung heranziehen. Das ist keine Willkür, das ist der Normalfall staatlicher Existenzsicherung.
Und wir selbst?
Bauen unsere Wehrpflicht gerade wieder auf. Pflichtmusterung, Losverfahren, eine per Gesetzesbeschluss aktivierbare Bedarfswehrpflicht. Wer das zu Hause beschließt und bei ukrainischen Wehrpflichtigen ein Menschenrechtsproblem entdeckt, muss eines erklären: Haben die wehrpflichtigen Ukrainer mehr Menschenrechte als Deutsche, die im Ernstfall Deutschland verteidigen müssen?
Bundesaußenminister Johann Wadephul hat das Offensichtliche ausgesprochen. Im Podcast von Paul Ronzheimer sagte er: „Wir wissen ja, wer hier lebt, wer hier Sozialleistungen zum Beispiel bezieht oder wer hier angemeldet ist, wer einen Aufenthaltsstatus hier hat. Da haben wir natürlich Daten zur Verfügung.“
Die Männer könnten von der ukrainischen Regierung „angeschrieben werden, dass sie herangezogen werden sollen“. Ohne Zwang zunächst, das betont der Außenminister.
Rechtsanwalt Dirk Schmitz aus Iserlohn hat daraufhin Strafanzeige erstattet. 32 Seiten. Aufgefahren wird fast alles, was das Strafgesetzbuch hergibt. Der Reihe nach:
Verletzung von Privatgeheimnissen. Der ernsthafteste Vorwurf – und trotzdem nichts. Es fehlt die Offenbarung. Ein Interview ist keine Datenweitergabe, und der bloße Versuch ist hier nicht strafbar. Zudem sitzt der Minister gar nicht auf den Daten. Die liegen bei Jobcentern und Meldeämtern.
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Verlangt zusätzlich, dass wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Erklärt die Regierung die Sache zum deutschen Interesse, was ja nicht ganz fernliegt, fehlt genau diese Gefährdung. Und verfolgt werden dürfte der Minister ohnehin nur, wenn seine eigene Regierung dies beantragt.
Strafvorschriften des Datenschutzrechts. Setzen gewerbsmäßiges Handeln voraus oder Bezahlung, Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht. Ein außenpolitisches Motiv ist nichts davon. Dass die Ukraine uns Geld überweist, ist ja auch eher weniger zu erwarten.
Geheimdienstliche Agententätigkeit. Erfordert eine Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Ein Minister, der offen im Podcast Regierungspolitik erklärt, handelt nicht gegen die Bundesrepublik. Er ist sie.
Politische Verdächtigung. Braucht die Gefahr politischer Verfolgung. Die Durchsetzung einer allgemeinen Wehrpflicht ist keine.
Anwerben für fremden Wehrdienst. Klingt passgenau, schützt aber nur deutsche Staatsangehörige.
Menschenraub, Verschleppung, Aussetzung, Landesverrat. Meldedaten sind kein Staatsgeheimnis, und für alles Übrige fehlt jede Handlung.
Bleibt: nichts. Strafrecht bestraft Taten, keine Absichtserklärungen im Podcast. Das sollte der Kollege eigentlich auch wissen.
Erlaubt wäre die Weitergabe der Daten trotzdem nicht. Es gibt derzeit schlicht keine Vorschrift, die es zulässt, Sozial- und Melderegisterbestände nach Nationalität, Geschlecht und Jahrgang zu filtern und einer fremden Militärverwaltung zu übergeben. Sozialgeheimnis und Zweckbindung stehen dagegen.
Aber: Die Bundesregierung darf bestimmen, was im deutschen Interesse liegt. Und genau da liegt die Lösung, völlig unspektakulär.
Man kann die Grundlage für die Datenweitergabe schaffen. Zum Beispiel durch einen völkerrechtlichen Vertrag mit der Ukraine, den der Bundestag beschließt. Oder durch Änderungen im Sozialgesetzbuch, im Melderecht und im Ausländerrecht – mit klarer Zweckbindung, Weitergabeverbot und Schutzklauseln.
Dann wäre die Sache durch. Dem Außenminister muss man fast dankbar sein, dass er die Hybris beim Umgang mit wehrpflichtigen Ukrainern wenigstens mal klar angesprochen hat.
Die Anzeige kann man hier herunterladen.




