Die Multibehörde namens Bundesnetzagentur jagt Spionagegeräte. Kugelschreiber mit Mikrofon, Steckdosenleisten mit Kamera, Plüschbären mit WLAN. Diesmal hat sie einen besonders finsteren Agenten gestellt: einen Futternapf.
Das Gerät heißt „Smart Pet Feeder“, spuckt auf Knopfdruck Trockenfutter aus und hat Kamera, Mikrofon und WLAN an Bord. Per App kann man Fiffi beim Fressen zusehen und ihm gut zureden. Für die Behörde war das eine verbotene Telekommunikationsanlage, also ein Abhörgerät, verkleidet als harmloser Alltagsgegenstand. Im April 2025 untersagte sie den Vertrieb, sofort vollziehbar, Zwangsgeld 10.000 Euro.
Der Hersteller zog vor Gericht. Und gewann. Zweimal.
Das Verwaltungsgericht Köln setzte das Verbot vorläufig außer Kraft, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Beschwerde der Bundesnetzagentur jetzt zurück.
Es kommt laut dem Gericht darauf an, ob die Aufnahmefunktion beim normalen Gebrauch erkennbar ist. Ein Napf mit angebauten Lautsprechern sieht nun mal nicht aus wie ein normaler Futternapßf, befinden die Richter. Wer das Ding als Futterautomaten erkennt, rechnet auch mit der Kamera – genau dafür ist es ja da. Heimlich ist daran nichts.
Eine Linse und eine WLAN-Verbindung stecken heute heute in jedem zweiten Haushaltsgerät. Legt man die Norm so weit aus wie die Bundesnetzagentur, ist der halbe Elektromarkt Spionageausrüstung.
Die Katze darf also weiter überwacht werden. Der Nachbar nicht. War auch vorher schon so.
Aktenzeichen 13 B 18/26 /wulkan-cartoon.de
