F+++ YOU

F+++ YOU

A juvenile calling a police officer „fucking pig, fuckin´kangaroo“ and telling the officer „fuck you“ during a traffic contact was found to be constitutionally protected speech.

The Smoking Gun veröffentlicht einen 7-seitigen Anwaltsschriftsatz aus den USA, der eine höchst lesenswerte und unterhaltsame Geschichte des auch bei uns beliebten 4-letter-Wortes enthält.

Überdies zeigt die Prozessverlauf, dass sich der Einsatz des Anwaltes lohnte. Das Verfahren wurde vor der Verhandlung eingestellt.

(Danke an Mathias Schindler für den link.)

SCHÖN SEIN

SCHÖN SEIN

Also, liebe Leute, seid vorsichtig, wenn ihr demnächst diesen Radlader mieten wollt. Das in Fachkreisen Dieselsparschwein genannte und auch vom Militär geschätzte Fahrzeug muss nämlich mit Samthandschuhen angefasst werden.

Meint jedenfalls eine Leasingfirma. Die stellt meiner Mandantin nach Rückgabe des Radladers € 4.150,00 in Rechnung. Für Lackierarbeiten. Zum Entsetzen der Leasingfirma hatte das Gerät bei Rückgabe „einige Kratzer“ aufzuweisen. Das ist natürlich ein dickes Ding. Hätte der Leasingfirma bloß jemand gesagt, dass der Radlader vorwiegend auf Baustellen, Halden und Schuttplätzen eingesetzt wird.

Die dachten bestimmt, der Geschäftsführer fährt damit zum Kaffeetrinken auf die Kö.

TAKTIK DER STRAFVERTEIDIGUNG

In hatte mal ein interessantes Telefonat mit einer Richterin. Es ging darum, ob eine Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie zugelassen werden soll.

Herr Vetter, Besitz von Kinderpornos ist keine Bagatelle. Ich kann verstehen, dass sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung sträubt.

Frau Vorsitzende, um das Delikt geht es doch gerade. Ich habe mir die Bilder angesehen. Das müssen nicht unbedingt Kinder auf den Filmen und Fotos sein. Wer sagt denn, dass die wirklich unter 14 Jahren alt sind?

Aber die Polizei hat die Bilder doch ausgewertet. Der Beamte sagt, das ist Kinderpornografie.

Die Auffassung teile ich nicht. Aber es kommt auch nicht darauf an, was ein Polizist denkt, dann bräuchten wir die Gerichte nicht.

Herr Rechtsanwalt, erwarten sie im Ernst, dass ich mir jetzt jedes einzelne Bild angucke und überlege, ob die Person darauf 14 Jahre alt ist?

Eigentlich schon.

Jetzt hören sie aber mal auf. Diese Bilder und das Videozeugs sind im Beweismittelordner. So einen Schweinkram muss ich mir nicht stundenlang angucken, da wird einem doch schlecht bei.

Aber können sie denn urteilen, ohne sich die Beweise anzusehen?

Ich habe mal reingespickt, und was ich gesehen habe, reicht mir.

Welche Bilder zeigen denn dann ihrer Meinung nach Kinder?

Jetzt nageln sie mich mal nicht auf Einzelheiten fest.

Frau Vorsitzende, auch in solchen Fällen gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Da kommen wir einfach nicht darum herum zu prüfen, ob die Personen auf den Medien unter 14 Jahren alt sind. Notfalls muss halt ein Mediziner sagen, wie alt die Personen auf den Fotos sind.

Sie meinen, wir gehen dann in der Hauptverhandlung jedes Foto durch und so ein düddeliger Professor erklärt uns, wie alt die Kinder sind?

Es müssen ja keine Kinder sein, das setzen sie voraus. Aber so im Prinzip stelle ich mir das so vor. Und ich bin ziemlich sicher, dass in diesem Fall nicht viel von der Anklage übrig bleibt.

Tja, wenn ich das so überlege, könnte ich ja noch mal mit der Staatsanwaltschaft sprechen. So eine Geldbuße könnte ja etwas höher ausfallen. Und wenn sie wirklich auf so einem Prozedere bestehen, das wäre ja eine endlose Veranstaltung.

Kommt darauf an, wie düddelig der Professor ist.

Man könnte den Kinderschutzbund bedenken. Eigentlich eine gute Idee. Ich schaue mal, was ich machen kann. Aber billig wird das für ihren Mandanten nicht.

Das erwarte ich auch nicht.

Das Verfahren wurde dann eingestellt.

HARTER JOB

Jeder, der pleite ist und den Offenbarungseid ablegt, muss ein Vermögensverzeichnis ausfüllen. Herr Y. aus S. hat das auch gemacht. Auszug:

zur Zeit tätig als … Pizza Taxi

Wo bleiben in unserem Land eigentlich die Menschenrechte?

VERWIRRSPIEL

16 Uhr, Besprechungstermin. Die ältere Dame ist ganz aufgelöst. „Endlich“, berichtet sie, „wird meine Lebensversicherung fällig. Aber die geben mir mein Geld nicht.“

Ich gucke durch den Stapel Papier. Die Gesellschaft teilt mit, dass die Versicherung am am 1. September 2003 ausläuft. Aber nach einigen herzlichen Glückwünschen geht es los. „Wenn Sie noch nicht wissen, wie Sie die Versicherungssumme anlegen wollen, haben wir einige Ideen für Sie.“

Es folgt eine endlose Aufzählung von Aktien- und Rentenfonds und sonstigen Anlageprodukten. Alles schön amtlich gehalten und offenbar in dem Bestreben, der Kundin das Gefühl zu geben, dass sie sich für eines der Angebote entscheiden muss. Jedenfalls sind überall wunderbare Felder aufgemalt, in die man nur sein Kreuzchen machen muss, damit die Versicherungssumme dort bleibt, wo sie ist.

Ganz am Ende dann ein Feld für die „Auszahlung (ggf. des Restbetrages)“. In die zu klein geratenen Felder kann die Kundin ihre Kontonummer propfen. Damit sie aber abgeschreckt wird, ist ausgerechnet dort der fett gedruckte Hinweis platziert, dass jede Auszahlung dem Finanzamt gemeldet werden muss, welches dann „endgültig“ über die steuerliche Behandlung entscheide.

Wir haben das Formular richtig ausgefüllt. Ganz sicher schien die Mandantin aber nicht zu sein, dass sie wirklich Geld überwiesen bekommt. Ich habe ihr einen unserer Kulis mitgegeben, damit sie gleich anrufen kann, wenn es Probleme gibt.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wem ich die Rechnung schicke. Eigentlich müsste man mal versuchen, der Versicherung die Kosten aufs Auge zu drücken…

GÖTTLICH

GÖTTLICH

Tricksen, Hauen und Stechen – anders kann man das Verhalten mancher Einrichtungen der katholischen Kirchen nicht beschreiben, wenn sie vors Arbeitsgericht zitiert werden. Da wird die Vergütung von ein paar Überstunden für eine Kindergärtnerin zur Göttlichen Schmierenkomödie. Erst gibt es gar keine Überstunden, dann werden Überstunden grundsätzlich nicht bezahlt und wenn doch – dann aber auf jeden Fall ohne Zuschlag. Aber soweit kommt man nur, wenn die Damen und Herren unter dem Dach der Caritas mit ihren gemeinen Ausschluss- und Verfallfristen nicht durchkommen, mit denen sie ihre Arbeitsverträge zugepflastert haben.

Dabei kann man in der Präambel jedes kirchlichen Arbeitsvertrages folgendes lesen:

Die Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die … Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werk christlicher Nächstenliebe. Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Verfü der Aufgaben der Einrichtung bei. Die Mitarbeiter haben den ihnen anvertrauten Dienst in Treue und Erfüllung der allgemeinen und besonderen Dienstpflichten zu leisten. Der Treue des Mitarbeiters muss von seiten des Dienstgebers die Treue und Fürsorge gegenüber dem Mitarbeiter entsprechen.

KAUTION

Nicht zurückgezahlte Mietkautionen – das ist seit Jahrzehnten ABM für Rechtsanwälte.

Um Ärger möglichst gleich zu vermeiden, sollte man unbedingt auf ein vernünftiges Rückgabeprotokoll achten. Hierin muss man sich nicht unbedingt einigen. Es genügen 3 Felder: Beschreibung des Mangels oder des Zustandes – vom Vermieter anerkannt – vom Mieter anerkannt. Da kann jeder seine Kreuze machen. Jede Seite kann dann entscheiden, ob sie sich in den strittigen Punkten auf eine Auseinandersetzung einlässt.

Mit der Rückgabe der Kaution darf sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen. In dieser Zeit darf er das Geld ohne Angabe von Gründen einbehalten. Die Gerichte billigen das als „Prüfungszeit“ zu. Begründung: Es können ja noch unentdeckte Mängel vorliegen.

Spätestens nach 6 Monaten muss der Vermieter abrechnen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der Mieter vor Gericht ziehen und sein Geld verlangen.

Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter zusätzlich eine denkbare Nachzahlung einbehalten. Hier kann er auch einen „Sicherheitsaufschlag“ machen. Nach dem neuen Mietrecht kann sich der Vermieter nicht mehr jahrelang Zeit mit der Abrechnung lassen. Diese muss jetzt spätestens 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen.

Vermieter geben die Kaution natürlich nur ungern zurück, selbst wenn es keine Beanstandungen gibt. Da wird dann schon mal endlos vertröstet (Urlaub, Fehler der Bank, Probleme mit dem Verwalter). Die Taktik ist klar – hinhalten, bis der Mieter entnervt aufgibt.

So etwas erlebt man übrigens auch bei Genossenschaften oder großen Vermietfirmen. Da wird dem Mieter dann zusätzlich klargemacht, dass er nur ein kleiner Wicht ist und sowieso keine Chance hat gegen eine (angebliche) Armada von Anwälten. Wer´s glaubt, ist selber schuld…

TRENDWENDE?

Ein 40-jähriger Mann, der unter Multipler Sklerose leidet und größere Mengen Haschisch und Marihuana besitzt, ist vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen worden. Wie der Anwalt, Robert Wenzel, am Dienstag mitteilte, wertete das Gericht den Wunsch, das Leiden mit den verbotenen Mitteln zu lindern, höher als den Rechtsverstoß. Dies ist der erste Freispruch dieser Art in Deutschland.(Mehr)

RÜCK! SIE! RAUS!

RÜCK! SIE! RAUS!

Im Internet ist dies jedoch nach deutscher Rechtssprechung plötzlich anders: Wer sich hier für die Internetadresse eines anderen interessiert, weil er die toll findet, neidisch ist, das Registrieren zum rechten Zeitpunkt verpasst hat oder den anderen einfach nur ärgern will und bereit ist, dafür vor Gericht zu ziehen – eine Bereitschaft, die dem Deutschen nicht erst seit dem „Maschendrahtzaun“ im Blut zu liegen scheint -, der hat statistisch gesehen sehr gute Chancen, die Adresse dem jetzigen Besitzer untersagen zu können.

Wolf-Dieter Roth schildert in der Telepolis den juristischen Kleinkrieg um Domains und e-mail-Adressen. Bemerkenswert, wie verbissen ein Anwalt in eigener Sache bis vor den Bundesgerichtshof geht, obwohl er derzeit noch nicht mal eine Homepage zu haben scheint.

(Danke an Joerg für den Tipp in den Kommentaren.)

UNGEBETENE GÄSTE

UNGEBETENE GÄSTE

Verkehrskontrolle. Fahrzeugschein nicht dabei? Führerschein vergessen? Das kann schon mal passieren. Ist doch nett, wenn die Polizisten folgendes anbieten: „Wir fahren eben zu ihnen nach Hause. Ist doch nur um die Ecke. Dann können sie uns die Papiere zeigen.“

Weniger nett ist es, wenn die Polizisten trotz freundlicher Bitte nicht draußen warten wollen. Sondern sich unbedingt „mal ein bisschen umschauen“ wollen, obwohl der Betroffene längst seine Papiere aus der Flurkommode gekramt hat und die Sache damit erledigt sein müsste. Die Papiere sind nämlich in Ordnung.

Schlecht, wenn einer der Beamte dann im Sideboard des Wohnzimmers einige Tütchen mit szenetypischem Inhalt findet.

Die haben halt einen guten Riecher. Könnte man meinen. Kann aber ebenso sein, dass Kommissar Zufall mit im Einsatz ist. Die Sache ist ja praktisch ohne Risiko. Wird nichts gefunden, ist der Wohnungsbesitzer vielleicht stinkig, weil seine Privatsphäre verletzt wurde. Aber andererseits war die Staatsgewalt ja nur „nett“ zu ihm. Schließlich hätte man ihn auch ein Stündchen auf der Wache schmoren lassen können, bis der Computer alle Daten ausgespuckt hat. Der Arme wird es sich also eine Beschwerde gut überlegen.

Mal sehen, ob ich in diesem neuen Fall den Spielverderber geben kann. Das Verhalten der Polizisten ist nämlich offensichtlich rechtswidrig. Erstmal erschleichen sie sich Zutritt zu der Wohnung unter dem Vorwand, der Betroffene solle nur seine Papiere holen. Dann fangen sie an zu schnüffeln, obwohl überhaupt kein konkreter Tatverdacht vorliegt. Eine richterliche Anordnung liegt natürlich auch nicht vor.

Aber vielleicht kommt ja einer der Beamten auf die Idee, die Sache als erlaubten „Zufallsfund“ hinzustellen. Motto: „Wir haben gar nichts in der Wohnung gesucht. Ich wollte mir nur dieses schöne Andy-Warhol-Bild näher ansehen. Dabei bin ich auf dem Laminat ausgerutscht und habe im Fallen die Sockenschublade aufgezogen. Dann sind mir die Drogen auf den Bauch gepurzelt.“

Huch, aber jetzt mache ich mir wirklich zu viele Gedanken für die andere Seite…

PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

PARKEN FÜR FORTGESCHRITTENE

An der Lützowstraße in Düsseldorf gilt Anwohner-Parken. Von 7 bis 17 Uhr. Sonst darf man sein Auto 2 Stunden abstellen. Aber nur mit Parkscheibe. Wir Anwälte gelten nicht als Anwohner, so dass wir Tag für Tag mit der Parkscheibe tricksen müssen.

Gestern abend wollte ich das Auto am Büro stehen lassen, weil ich gleich um die Ecke wohne. Als ich die Parkscheibe auf 7.30 Uhr einstellte, um morgens gleich 2 Stunden Ruhe zu haben, fauchte mich eine Nachbarin an. Die Parkscheibe abends vordrehen, das sei ja wohl unverschämt. Ihr Mann suche jeden Abend vergeblich einen Parkplatz. Meinen Hinweis, dass zwischen 17 und 6 Uhr absolut frei geparkt werden darf, konterte sie nicht ungeschickt: „Wenn sie die Parkscheibe nicht vordrehen würden, hätten sie morgens direkt ein Knöllchen. Und dann würden sie abends wegfahren.“

Gerade habe ich mal geprüft, ob die Frau mir überhaupt was kann. Fehlanzeige, Frau Nachbarin! Wenn die Parkscheibe nur für eine bestimmte Tageszeit Pflicht ist, darf man die Parkscheibe vordrehen, wenn man vor Beginn der Parkzeit ankommt. Auch hier gilt überdies die allgemeine Regel, dass man die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde weiterdrehen darf (Jagusch / Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 13 StVO Randnummer 12).

OUTCAST

Ich hatte mich auf eine private Immobilienanzeige bei immobilienscout24.de gemeldet und um Rückruf gebeten. Das ist die Antwortmail:

Sehr geehrter Herr Vetter,

auf Ihre Anfrage teilen wir mit, dass wir bereits einmal eine Wohnung an einen Rechtsanwalt verkauft haben. Wir haben kein Interesse mehr an Geschäften mit Ihrer Berufsgruppe.

GEFAHR

Ich gehe gleich einen Rumänen im Gefängnis Moers besuchen, dessen Visum eigentlich noch 10 Tage gültig sein soll. Trotzdem sitzt er schon seit Donnerstag in Abschiebehaft. Mal sehen, mit welch hochgradigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der zuständige Richter den Entzug der persönlichen Freiheit rechtfertigt. Ich tippe mal auf Schwarzarbeit auf dem Bau.

Nachtrag 12.20 Uhr: Schon 2 x abgeschoben, lebenslange Wiedereinreisesperre. Das wird schwierig.