WOHNFLÄCHE

WOHNFLÄCHE

Um die Größe von Mietwohnungen gibt es immer wieder Ärger. Meistens auf Seiten der Mieter. Jedenfalls habe ich es noch nicht erlebt, dass eine Mietwohnung größer war als angegeben.

Wer bei der Besichtigung nicht das Maßband zücken möchte, kann sich das Recht auf (spätere) Mietminderung sichern. Wichtig ist, dass die Wohnfläche im Vertrag festgehalten wird. Und zwar in Form einer klaren Zusage. Also den üblichen Formularschrott („ca.“, „ungefähr“) so abwandeln, dass der Vermieter für die Fläche Gewähr übernimmt. Vorschläge: „zugesicherte tatsächliche Wohnfläche“, „Wohnfläche nach verbindlicher Angabe des Vermieters“.

Wenn sich dann herausstellt, dass die Wohnung erheblich (so ca. 10 %) kleiner ist als angegeben, kann das leichter als bei den wachsweichen Formulierungen zur anteiligen Mietkürzung berechtigen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgelegt.

Die Wohnräume einschließlich Küche und Flur werden komplett eingerechnet. Nicht in die Wohnfläche fließen ein Dachboden, Waschkeller, Keller oder die Garage. Flächen unter Dachschrägen zählen bis zwei Meter voll, zwischen einem und zwei Meter zur Hälfte und unter einem Meter gar nicht. Balkone werden unterschiedlich angerechnet. Je nach Nutzwert mit einem Viertel oder der Hälfte.

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PS. Für die Betriebskosten kommt es ohnehin immer auf die tatsächliche Wohnfläche an.