GEPFLEGT

Es geht nichts über eine gepflegte Ausdrucksweise. Wie in diesem Schreiben des Amtsgerichts Mettmann vom 19. Mai:

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der vorstehenden Sache erhalten Sie unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 2. April 2004 anliegend eine Ablichtung der in dieser Sache ergangenen Schlusskostenrechnung zur gefl. Kenntnisnahme übersandt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
W. Justizamtsinspektor