MONSTER

Anwaltskollege Michael Kadlicz berichtet aus Österreich:

Meine Mandantin ist in eine tätliche Auseinandersetzung verwickelt. Am Ende hat sie ein wirklich blaues/grünes/gelbes Auge davongetragen. Der Gegner angeblich eine minimale Schürfwunde am Hals. Nun flattert der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg ein. Und jetzt bin ich mir ganz sicher: Meine Mandantin muss in Notwehr gehandelt
haben, da sie es offenbar mit einem mehrköpfigen Monster zu tun hatte. Ich zitiere: „Tatfolgen: Kratzwunden im Bereich des linken Halses“ Wer weiß wieviele Hälse der Mann hatte – ich hätte mich auch gefürchtet.